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Gewährleistung Und Garantie; A Llgemeine Gewährleistung Des Fachhändlers; Herstellergarantie Der Flyer Ag - Flyer FIT E-Bike System Originalbetriebsanleitung

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• Schalt- und Bremszüge
• Lagerungen
• Federelemente
Lassen Sie Ihren FLYER regelmässig in
einer FLYER Fachwerkstatt untersuchen
und – wenn nötig – die Verschleissteile
austauschen . Regelmässige Sichtprü-
fungen auf Risse, Kratzer sowie Beschä-
digungen von Bauteilen gehören zu den
Pflichten des Fahrers.
Wie es bei allen mechanischen Kompo-
nenten der Fall ist, wird das Fahrrad Ver-
schleiss und hohen Beanspruchungen
ausgesetzt . Unterschiedliche Materialien
und Bestandteile können auf unter-
schiedliche
schleiss bzw . Ermüdung aufgrund der
Beanspruchung reagieren .
Wird die Auslegungslebensdauer eines
Bestandteiles überschritten, kann das
Bauteil plötzlich versagen und mögli-
cherweise zu Verletzungen des Fahrers
führen .
Jede Art von Rissen, Kratzern oder Far-
bveränderungen in hochbeanspruchten
Bereichen ist ein Hinweis darauf, dass
die Lebensdauer des Bestandteils er-
reicht wurde und dass das Teil ersetzt
werden sollte .
23. A llgemeine
Gewährleistung
und Garantie
23.1 A llgemeine Gewährleistung des
Fachhändlers
Den Endkunden stehen die üblichen Gewähr-
leistungsansprüche
Fachhändler zu (je nach Vereinbarung bzw . an-
wendbarem Recht; in der Regel zwei Jahre ab
Übergabe) . Beim Akku wird nach zwei Jahren eine
Restkapazität von 60 % der ursprünglichen Nenn-
kapazität gewährleistet oder 500 vollen Ladezy-
klen, sofern der Akku gemäss Betriebsanleitung
bedient und aufgeladen wurde . Nicht Gegenstand
von Gewährleistungsansprüchen ist generell der
Verschleiss und die übliche Abnutzung . Es liegt
im Verantwortungsbereich des Endkunden, das
FLYER E-Bike regelmässig zu warten und zu
pflegen (inkl. Durchführung aller Inspektionen
gemäss Bedienungsanleitung) . Gewährleistungs-
ansprüche sind ausserdem ausgeschlossen,
wenn das FLYER E-Bike selbständig modifiziert
Weise
hinsichtlich
gegenüber
dem
FLYER
bzw . repariert oder nicht bestimmungsgemäss
gebraucht wurde: Renn- und Wettkampfeinsatz,
gewerblicher Gebrauch, Überladung und weitere
Nutzung ausserhalb des vorgesehenen Zwecks .
Für Gebrauchträder von FLYER Fachhändlern
(Occasionsvelos) läuft die Gewährleistungsfrist
ab dem Datum des Erwerbs durch den Erstkäufer .
23.2 Herstellergarantie
der FLYER AG
a. Garantie
Unabhängig von den Gewährleistungsrechten
gegenüber dem FLYER Fachhändler übernimmt
die FLYER AG gegenüber dem Endkunden auf
neue, komplett montierte FLYER E-Bikes, wel-
che von einem von der FLYER AG anerkannten
Ver-
FLYER Fachhändler endmontiert und justiert wur-
den, freiwillig ab Kaufdatum folgende Gewährleis-
tungen:
FLYER Plus Garantie
• Rahmen: 5 Jahre auf Rahmenbruch;
• Motor, Motorsteuerung, Display, Ladegerät:
grundsätzlich 2 Jahre auf Fabrikations- und
Materialfehler;
• 2 Jahre auf Akku (Restkapazität von mindes-
tens 60 % nach 2 Jahren oder 500 vollen Lade-
zyklen, je nachdem, was zuerst erreicht wird;
bei Bedienung und Aufladung des Akkus gem.
Bedienungsanleitung) .
FLYER Premium Garantie nach Registrierung*
• Rahmen: 5 Jahre auf Rahmenbruch;
• 4 Jahre oder 12 .000 km (je nachdem, was
zuerst erreicht wird) auf Komponenten und
Elektronik;
• 4 Jahre auf Akku (Restkapazität von mindes-
tens 60 % nach 4 Jahren oder 1000 vollen
Ladezyklen, je nachdem, was zuerst erreicht
wird; bei Bedienung und Aufladung des Akkus
gem . Bedienungsanleitung)
* Bei Drucklegung ist ein Abschluss der FLYER
Premium Garantie aus technischen Grün-
den noch nicht möglich . Kunden können sich
bei Interesse für eine spätere Registrierung
bis 31.12.2020 auf der Webseite www.flyer-
bikes .com/de-ch/garantie/premium-garantie
(Schweiz), www.flyer-bikes.com/de-de/garantie/
premium-garantie
bikes .com/de-at/garantie/premium-garantie
(Österreich) anmelden . Die Premium Garantie
gilt unabhängig vom Registrierungsdatum ab
dem Kaufdatum .
b. Abwicklung und Ausschluss von Garantie-
ansprüchen
Innerhalb der Garantiefrist übernimmt die
80
(Deutschland)
www.flyer-

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