Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Verschleissteile; Allgemeine Gewährleistung; Des Fachhändlers; Herstellergarantie Der Flyer Ag - Flyer FIT E-Bike System integration Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

Im Flugzeug
Wenn Sie Ihren FLYER im Flugzeug mitnehmen
wollen, informieren Sie sich über die gesetzlichen
Richtlinien . Erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer
Fluggesellschaft .

22. Verschleissteile

Als technisches Produkt bedarf Ihr FLYER regel-
mässiger Überprüfungen .
Funktionsbedingt und abhängig vom Nutzungs-
grad weisen viele Teile an Ihrem FLYER einen
zum Teil sehr hohen Verschleiss auf .
Dazu gehören unter anderem:
• Bereifung
• Bremsbeläge
• Bremsscheiben
• Fahrradketten oder Zahnriemen
• Kettenräder, Ritzel, Schaltwerksrollen
• Lichtanlage
• Lenkergriffe
• Schmierstoffe
• Schalt- und Bremszüge
• Lagerungen
• Federelemente
Lassen Sie Ihren FLYER regelmässig in
einer FLYER Fachwerkstatt untersu-
chen und – wenn nötig – die Ver-
schleissteile austauschen . Regelmässi-
ge Sichtprüfungen auf Risse, Kratzer
sowie Beschädigungen von Bauteilen
gehören zu den Pflichten des Fahrers.
Wie es bei allen mechanischen Kompo-
nenten der Fall ist, wird das Fahrrad Ver-
schleiss und hohen Beanspruchungen
ausgesetzt . Unterschiedliche Materiali-
en und Bestandteile können auf unter-
schiedliche
schleiss bzw . Ermüdung aufgrund der
Beanspruchung reagieren .
Wird die Auslegungslebensdauer eines
Bestandteiles überschritten, kann das
Bauteil plötzlich versagen und mögli-
cherweise zu Verletzungen des Fahrers
führen .
Jede Art von Rissen, Kratzern oder Far-
bveränderungen in hochbeanspruchten
Bereichen ist ein Hinweis darauf, dass
die Lebensdauer des Bestandteils er-
reicht wurde und dass das Teil ersetzt
werden sollte .
Weise
hinsichtlich
23. Allgemeine
Gewährleistung
und Garantie
23.1 Allgemeine Gewährleistung des
Fachhändlers
Den Endkunden stehen die üblichen Gewähr-
leistungsansprüche
Fachhändler zu (je nach Vereinbarung bzw . an-
wendbarem Recht; in der Regel zwei Jahre ab
Übergabe) . Beim Akku wird nach zwei Jahren eine
Restkapazität von 60 % der ursprünglichen Nenn-
kapazität gewährleistet oder 500 vollen Ladezy-
klen, sofern der Akku gemäss Betriebsanleitung
bedient und aufgeladen wurde . Nicht Gegenstand
von Gewährleistungsansprüchen ist generell der
Verschleiss und die übliche Abnutzung . Es liegt
im Verantwortungsbereich des Endkunden, das
FLYER E-Bike regelmässig zu warten und zu
pflegen (inkl. Durchführung aller Inspektionen
gemäss Bedienungsanleitung) . Gewährleistungs-
ansprüche sind ausserdem ausgeschlossen,
wenn das FLYER E-Bike selbständig modifiziert
bzw . repariert oder nicht bestimmungsgemäss
gebraucht wurde: Renn- und Wettkampfeinsatz,
gewerblicher Gebrauch, Überladung und weitere
Nutzung ausserhalb des vorgesehenen Zwecks .
Für Gebrauchträder von FLYER Fachhändlern
(Occasionsvelos) läuft die Gewährleistungsfrist
ab dem Datum des Erwerbs durch den Erstkäufer .
23.2 Herstellergarantie
der FLYER AG
Die Garantieleistungen finden Sie im separat mit-
gelieferten Serviceheft oder auf unserer Webseite
Ver-
unter: https://www.flyer-bikes.com/garantie

24. Inspektionsplan

Nach den ersten 200 gefahrenen Kilometern bzw .
nach 4 Monaten:
FLYER Fachhändler
• Festen Sitz aller Schrauben, Muttern und
Schnellspanner überprüfen
• Laufräder kontrollieren und gegebenenfalls
zentrieren
• Reifen kontrollieren
• Anzugsdrehmomente aller Teile überprüfen
• Steuersatz einstellen
• Bremsleitungen und Schaltzüge kontrollieren
• Schaltung kontrollieren und gegebenenfalls
einstellen
78
gegenüber
dem
FLYER

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis