Alle Produkte des Herstellers oder mit dem Warenzeichen des Herstellers werden nach dem Stand der Technik unter Beachtung
der geltenden Referenzstandards hergestellt, wie in der Konformitätsbescheinigung angegeben.
Alle Produkte des Herstellers oder mit dem Warenzeichen des Herstellers , sind so konzipiert, dass sie in einer Anlage installiert
und von ihr bedient werden können. Der Konstrukteur oder der Installateur des Produktes übernimmt alle Verantwortungen und
Risiken in Bezug auf die Installation des Produkts in der Zielanlage.
Der Hersteller und seine Tochtergesellschaften/Partner garantieren nicht, dass alle Aspekte des Produkts und der eventuell
inbegriffenen Software, den Bedürfnisse der Zielanlage entsprechen. In diesem Fall kann der Hersteller nach vorherigen spezifischen
Vereinbarungen als Berater für das Gelingen der Inbetriebnahme des Produktes tätig werden, er kann aber in keinem Fall für den
einwandfreien Betrieb der Zielanlage verantwortlich gemacht werden.
Alle Produkte des Herstellers oder mit dem Warenzeichen des Herstellers unterliegen der folgenden Garantieform, die zum
Zeitpunkt der Auftragserteilung als vollständig vom Kunden akzeptiert und unterschrieben gilt.
Die Garantiedauer der Produkte des Herstellers oder mit dem Warenzeichen des Herstellers beträgt VIERUNDZWANZIG
Wird die Inbetriebnahme nicht durch das vom Hersteller autorisierte Fachpersonal durchgeführt, muss, um die Gültigkeit
der Garantie zu erhalten, eine Kopie des ausgefüllten technischen Berichts der Inbetriebnahme des Produktes an den
Der Hersteller verpflichtet sich, während der Garantiezeit nach seinem unanfechtbaren Ermessen und in möglichst kurzer Zeit
jene Teile, die anerkannte Material-, Fabrikations- oder Verarbeitungsfehler aufweisen und daher für den vorbestimmten Gebrauch
ungeeignet sind, zu reparieren oder neu zu liefern.
Die Garantieanforderung muss schriftlich erfolgen, mit einer detaillierten Angabe des beklagten Schadens, der Seriennummer
oder des Codes des Produktes, an der der Schaden aufgetreten ist, und mit Angabe der Komponente, die zum Schaden geführt hat,
falls diese leicht bestimmt werden kann. Der Hersteller akzeptiert keinerlei telefonische Garantieanforderungen.
Aus betrieblichen Gründen kann die Annahme der Garantieanforderungen ausschließlich während der Bürozeiten von
Montag bis Freitag stattfinden. Wird die Anforderung während eines Sonn- oder Feiertages gesendet, wird der Erhalt vonseiten des
Herstellers während der ersten Stunde des ersten Arbeitstages im Anschluss an die Versendung angenommen.
Der Ersatz fehlerhafter Bauteile erfolgt frei Werk (EXW). Die Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden, auch bei der
Anerkennung der Garantie, falls von Hersteller nicht anders angegeben.
Die Kosten für den Ersatz fehlerhafter Bauteile (Personal, Materialien, Kältemittel, etc.) sind vom Kunden zu tragen, auch bei
der Anerkennung der Garantie, falls vom Hersteller nicht anders angegeben.
Die während der Garantiezeit ersetzten Materialien bleiben Eigentum des Kunden, der diese gemäß den geltenden Gesetzen
entsorgen muss. Eventuell entstehende Entsorgungskosten sind vom Kunden zu tragen.
Falls eine Zurücksendung der durch die Garantie gedeckten Teile verlangt wird, müssen diese Teile innerhalb von maximal
drei (3) Monaten ab dem Lieferdatum des Ersatzteils vom Kunden und auf dessen Kosten zurückgesendet werden. Andernfalls werden
alle Ersatzteile zu den zum Zeitpunkt ihres Versands geltenden Preise der Preisliste angerechnet.
Der Hersteller ist nicht zum Schadensersatz für direkte oder indirekte Schäden irgendeiner Art und aus irgendeinem
beliebigem Grund verpflichtet. Der Hersteller haftet des Weiteren nicht für eventuelle Verzögerungen bei der Lieferung von Teilen in
der Garantiezeit oder bei der verzögerten Ausführung von Arbeiten als Garantieleistung.
GARANTIEBEDINGUNGEN
MONATE (2 Jahre) ab dem Datum des Versands des Materials.
Hersteller gesendet werden.
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