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Prüffristen; Werkstück- Und Werkzeugspannmittel; Umwelt - Und Gewässerschutz - Optimum OPTimill F 3Pro Betriebsanleitung

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1.18
Prüffristen
Legen Sie die Prüffristen der Maschine nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung fest, Dokumen-
tieren sie diese und führen Sie eine betriebliche Gefahrenanalyse nach § 6 Arbeitsschutzgesetz
durch. Verwenden Sie auch die unter Instandhaltung angegebenen Prüfintervalle als Anhalts-
wert.
1.19
Werkstück- und Werkzeugspannmittel
ACHTUNG!
Vorsicht bei der Übernahme von vorhandenen Spannmitteln. Prüfen Sie kritisch, ob das
Spannmittel für Ihre CNC-Maschine geeignet ist.
Verwenden Sie nur Spannmittel die eine komplette Eigensteifigkeit besitzen.
Nach Kollisionsschäden an Spannmitteln muss Rücksprache mit dem Spannmit-
telhersteller über die Weiterverwendung des Spannmittels gehalten werden.
Werkstück korrekt einlegen und auf eine saubere Anlage achten.
1.20
Umwelt - und Gewässerschutz
Ihre CNC-Maschine ist eine HBV-Anlage nach §19g Wasserhaushaltsgesetz (Anlage zur Ver-
wendung wassergefährdender Stoffe)
Bei Betrieb, Stillegung oder Demontage der CNC-Maschine oder Teilen davon sind die
Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zu beachten. Detaillierte Angaben hierzu
sind der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) zu
entnehmen.
Sicherheit
Version 1.0 vom 2019-03-11
Originalbetriebsanleitung
OPTIMUM
M A S C H I N E N - G E R M A N Y
F3Pro
®
DE
Seite 19

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