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Wiederausfuhr; Mangelhaftungsansprüche / Garantie - Optimum OPTimill F 3Pro Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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13.6

Wiederausfuhr

Alle Vertragsprodukte und technisches Know-How werden von Optimum Maschinen Germany
GmbH unter Einhaltung der derzeit gültigen AWG/AWV/EG-Dual-Use Verordnung sowie der
US- Ausfuhrbestimmungen geliefert und sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem
Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Beabsichtigt der Kunde die Wiederausfuhr von Ver-
tragsprodukten, ist er verpflichtet, US-amerikanische, europäische und nationale Ausfuhrbe-
stimmungen einzuhalten. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten entgegen dieser
Bestimmungen ist untersagt.
Der Kunde muss sich selbständig über die derzeit gültigen Bestimmungen und Verordnungen
informieren (Bundesausfuhramt, 65760 Eschborn/Taunus bzw. US- Department of Commerce,
Office of Export Administration, Washington D. C. 20230). Unabhängig davon, ob der Kunde
den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Kun-
den in eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen
Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert. Optimum
Maschinen Germany GmbH hat diesbezüglich keine Auskunftspflicht und übernimmt keinerlei
Gewährleistung, dass die Vertragsprodukte den jeweiligen Ausfuhrbestimmungen ent-
sprechen. Der Kunde hat auch keinen Anspruch darauf, dass Optimum Maschinen Germany
GmbH die Vertragsprodukte den jeweiligen Ausfuhrbestimmungen anpasst.
Jede Weiterleitung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte, mit oder ohne Kenntnis der
Optimum Maschinen Germany GmbH, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Export-
genehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet in vollem Umfang bei Nichteinhaltung der ein-
schlägigen Bestimmungen.
Ohne vorherige behördliche Genehmigung ist es dem Kunden nicht erlaubt, Vertragsprodukte
direkt oder indirekt in Länder, die einem US-Embargo unterliegen, oder an natürliche oder juris-
tische Personen dieser Länder sowie an natürliche oder juristische Personen, die auf US-
amerikanischen, europäischen oder nationalen Verbotslisten (z.B.: "Specifically Designated
Nationais and Blocked Persons", "Entity List'V'Denied Persons List") stehen, zu liefern. Ferner
ist es untersagt, Vertragsprodukte an natürliche oder juristische Personen zu liefern, die in
irgendeiner Verbindung mit der Unterstützung, Entwicklung, Produktion oder Verwendung von
chemischen, biologischen oder nuklearen Massenvernichtungswaffen stehen.
13.7
Mangelhaftungsansprüche / Garantie
Neben den gesetzlichen Mangelhaftungsansprüchen des Käufers gegenüber dem Verkäufer,
gewährt Ihnen der Hersteller des Produktes, die Firma OPTIMUM GmbH, Robert-Pfleger-
Straße 26, D-96103 Hallstadt, keine weiteren Garantien, sofern sie nicht hier aufgelistet oder im
Rahmen einer einzelnen, vertraglichen Regel zugesagt wurden.
Die Abwicklung der Haftungs- oder Garantieansprüche erfolgt nach Wahl der Firma
OPTIMUM GmbH entweder direkt mit der Firma OPTIMUM GmbH oder aber über
einen ihrer Händler.
Defekte Produkte oder deren Bestandteile werden entweder repariert oder gegen
fehlerfreie ausgetauscht. Ausgetauschte Produkte oder Bestandteile gehen in unser
Eigentum über.
Voraussetzung für Haftungs- oder Garantieansprüchen ist die Einreichung eines maschinell
erstellten Original-Kaufbeleges, aus dem sich das Kaufdatum, der Maschinentyp und
gegebenenfalls die Seriennummer ergeben müssen. Ohne Vorlage des Ori-
ginalkaufbeleges können keine Leistungen erbracht werden.
Von den Haftungs- oder Garantieansprüchen ausgeschlossen sind Mängel, die aufgrund
folgender Umstände entstanden sind:
- Nutzung des Produkts außerhalb der technischen Möglichkeiten und der bestimmungs-
Anhang
Version 1.0 vom 2019-03-11
Originalbetriebsanleitung
OPTIMUM
M A S C H I N E N - G E R M A N Y
F3Pro
®
DE
Seite 185

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