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Mannloser Betrieb; Unfallbericht; Elektrik - Optimum OPTimill F 3Pro Betriebsanleitung

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OPTIMUM
M A S C H I N E N - G E R M A N Y
1.15

Mannloser Betrieb

CNC-Maschinen sind für mannlosen Betrieb ausgelegt. Ihr Bearbeitungsprozess ist jedoch
eventuell nicht sicher, wenn er unbeaufsichtigt ausgeführt wird. Da der Werkstattbetreiber für
die sichere Einrichtung der Maschine und Verwendung der optimalen Bearbeitungstechniken
verantwortlich ist, fällt es auch in seine Verantwortung, den Verlauf dieser Verfahren zu kont-
rollieren. Der Bearbeitungsprozess muss überwacht werden, um Beschädigung zu verhindern,
wenn eine gefährliche Situation auftritt.
Wenn zum Beispiel Brandgefahr aufgrund des bearbeiteten Materials besteht, muss ein
geeignetes Brandschutzsystem installiert werden, um das Risiko für Personen, Ausrüstung und
Gebäude zu reduzieren. Bevor die Maschinen unbeaufsichtigt laufen dürfen, müssen von
einem entsprechenden Fachmann geeignete Überwachungswerkzeuge installiert werden.
Es ist besonders wichtig, Überwachungsgeräte zu wählen, die im Falle eines erkannten Pro-
blems eine sofortige Gegenmaßnahme ohne menschliches Eingreifen ergreifen können, um
Unfälle zu verhindern.
1.16

Unfallbericht

Informieren Sie Vorgesetzte und die Firma Optimum Maschinen Germany GmbH sofort über
Unfälle, mögliche Gefahrenquellen und „Beinahe"-Unfälle.
„Beinahe"-Unfälle können viele Ursachen haben.
Je schneller sie berichtet werden, desto schneller können die Ursachen behoben werden.
INFORMATION
Auf konkrete Gefahren bei der Ausführung von Arbeiten mit und an der CNC-Maschine weisen
wir Sie bei der Beschreibung dieser Arbeiten hin.
1.17

Elektrik

Lassen Sie die elektrische Maschine/Ausrüstung regelmäßig überprüfen. Lassen Sie alle
Mängel wie lose Verbindungen, beschädigte Kabel usw. sofort beseitigen.
Eine zweite Person muß bei Arbeiten an spannungsführenden Teilen anwesend sein und im
Notfall die Spannung abschalten. Schalten Sie bei Störungen in der elektrischen Versorgung
die CNC Maschine sofort ab!
Beachten Sie die erforderlichen Prüfintervalle nach Betriebssicherheitsverordnung, Betriebsmit-
telprüfung, BGV jetzt DGUV.
Der Betreiber der Maschine hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebs-
mittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar,
vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der
Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer
Elektrofachkraft
und in bestimmten Zeitabständen.
Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden
muss, rechtzeitig festgestellt werden.
Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden elektrotechnischen Regeln zu beachten.
Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme ist nicht erforderlich, wenn dem Betreiber vom Her-
steller oder Errichter bestätigt wird, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den
Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen sind, siehe Konfor-
mitätserklärung.
Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel gelten als ständig überwacht, wenn sie konti-
nuierlich von Elektrofachkräften instand gehalten und durch messtechnische Maßnahmen im
Rahmen des Betreibens (z. B. Überwachen des Isolationswiderstandes) geprüft werden.
DE
F3Pro
Seite 18
®
Originalbetriebsanleitung
Sicherheit
Version 1.0 vom 2019-03-11

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