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Entsorgungshinweis / Wiederverwertungsmöglichkeiten; Außer Betrieb Nehmen; Entsorgung Der Neugeräte-Verpackung - Optimum OPTidrill DP 26 Betriebsanleitung

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Einflüsse
Ebenfalls unterliegen nicht den Haftungs- oder Garantieansprüchen:
- Verschleißteile und Teile, die einem normalen und bestimmungsgemäßen Verschleiß
unterliegen, wie beispielsweise Keilriemen, Kugellager, Leuchtmittel, Filter, Dichtungen
u.s.w.
- nicht reproduzierbare Softwarefehler
Leistungen, die durch Firma OPTIMUM GmbH oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zur
Erfüllung im Rahmen einer zusätzlichen Garantie erbringen, sind weder eine Anerkennung
eines Mangels noch eine Anerkennung der Eintrittspflicht. Diese Leistungen hemmen und/
oder unterbrechen die Garantiezeit nicht.
Gerichtsstand unter Kaufleuten ist Bamberg.
Sollte eine der vorstehenden Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam und/oder
nichtig sein, so gilt das als vereinbart, was dem Willen des Garantiegebers am nächsten
kommt und ihm Rahmen der durch diesen Vertrag vorgegeben Haftungs- und
Garantiegrenzen bleibt.
7.3
Entsorgungshinweis / Wiederverwertungsmöglichkeiten
Entsorgen Sie ihr Gerät bitte umweltfreundlich, indem Sie Abfälle nicht in die Umwelt sondern
fachgerecht entsorgen.
Bitte werfen Sie die Verpackung und später das ausgediente Gerät nicht einfach weg, sondern
entsorgen Sie beides gemäß der von Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung oder vom zuständigen
Entsorgungsunternehmen aufgestellten Richtlinien.
7.3.1
Außerbetrieb nehmen
VORSICHT!
Ausgediente Geräte sind sofort fachgerecht außer Betrieb zu nehmen, um einen spätern
Missbrauch und die Gefährdung der Umwelt oder von Personen zu vermeiden.
Ziehen Sie den Netzstecker.
Durchtrennen Sie das Anschlusskabel.
Entfernen Sie alle umweltgefährdende Betriebsstoffe aus dem Alt-Gerät.
Entnehmen Sie, sofern vorhanden, Batterien und Akkus.
Demontieren Sie die Maschine gegebenenfalls in handhabbare und verwertbare
Baugruppen und Bestandteile.
Führen Sie die Maschinenkomponenten und Betriebsstoffe dem dafür vorgesehenen
Entsorgungswegen zu.
7.3.2
Entsorgung der Neugeräte-Verpackung
Alle verwendeten Verpackungsmaterialien und Packhilfsmittel der Maschine sind recyclingfähig
und müssen grundsätzlich der stofflichen Wiederverwertung zugeführt werden.
Das Verpackungsholz kann einer Entsorgung oder Wiederverwertung zugeführt werden.
Verpackungsbestandteile aus Karton können zerkleinert zur Altpapiersammlung gegeben
werden.
Die Folien sind aus Polyethylen (PE) oder die Polsterteile aus Polystyrol (PS). Diese Stoffe
können nach Aufarbeitung wiederverwendet werden, wenn Sie an eine Wertstoffsammelstelle
oder an das für Sie zuständige Entsorgungsunternehmen weitergegeben werden.
Geben
Sie
das
Verpackungsmaterial
Wiederverwendung zugeführt werden kann.
DE
DP26
34
nur
sortenrein
weiter,
Originalbetriebsanleitung
damit
es
direkt
der
Version 1.0.2 - 2022-04-06
Anhang

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