Kapitel 4
Gew ¨ a hrleistung
4.1 Produktgew¨ a hrleistung
Unbeschadet jeglicher Anspr ¨ uche, die der Benutzer (Kunde) gegen ¨ uber dem
Vertriebsh ¨ andler oder Einzelh ¨ andler geltend machen kann, wird dem Kunden
eine Herstellergarantie entsprechend der unten stehenden Bedingungen gew ¨ ahrt:
Wenn neue Ger ¨ ate und deren Komponenten innerhalb von 12 Monaten
(maximal 15 Monate ab Versand) nach Inbetriebnahme M ¨ angel aufgrund von
Herstellungs- und/oder Materialfehlern aufweisen, stellt Universal Robots die er-
forderlichen Ersatzteile bereit, w ¨ ahrend der Benutzer (Kunde) Arbeitsstunden f ¨ ur
den Austausch der Ersatzteile bereitstellt, tauscht das Bauteil entweder durch
ein anderes Bauteil aus, das dem aktuellen Stand der Technik entspricht, oder
repariert das besagte Bauteil. Diese Gew ¨ ahrleistung verliert ihre G ¨ ultigkeit, wenn
der Ger ¨ atedefekt auf eine unsachgem ¨ aße Behandlung und/oder die fehlende
Einhaltung der Informationen in den Benutzerhandb ¨ uchern zur ¨ uckzuf ¨ uhren ist.
Diese Gew ¨ ahrleistung gilt nicht f ¨ ur und erstreckt sich nicht auf Leistungen, die
durch den befugten Vertriebsh ¨ andler oder den Kunden selbst durchgef ¨ uhrt wer-
den (z. B. Aufbau, Konfiguration, herunterladen von Software). Der Kaufbeleg,
aus dem das Kaufdatum hervorgeht, ist als Nachweis f ¨ ur die Gew ¨ ahrleistung er-
forderlich. Anspr ¨ uche im Rahmen der Gew ¨ ahrleistung sind innerhalb von zwei
Monaten einzureichen, nachdem der Gew ¨ ahrleistungsmangel aufgetreten ist.
Das Eigentumsrecht an Ger ¨ aten oder Komponenten, die durch Universal Ro-
bots ausgetauscht und an Universal Robots zur ¨ uckgeschickt wurden, geht auf
Universal Robots ¨ uber. Diese Gew ¨ ahrleistung deckt jegliche anderen Anspr ¨ uche
nicht ab, die durch das oder im Zusammenhang mit dem Ger ¨ at entstehen. Kei-
ne Angaben in dieser Gew ¨ ahrleistung zielen darauf ab, die gesetzlich vorge-
schriebenen Rechte des Kunden und die Herstellerhaftung f ¨ ur Tod oder Perso-
nenschaden durch die Verletzung der Sorgfaltspflicht zu begrenzen oder auszu-
schließen. Der Gew ¨ ahrleistungszeitraum wird nicht durch Leistungen verl ¨ angert,
die gem ¨ aß der Bestimmungen der Gew ¨ ahrleistung erbracht werden. Sofern kein
Gew ¨ ahrleistungsmangel besteht, beh ¨ alt sich Universal Robots das Recht vor,
dem Kunden die Austausch- und Reparaturarbeiten in Rechnung zu stellen. Die
oben stehenden Bestimmungen implizieren keine ¨ Anderungen hinsichtlich der
Nachweispflicht zu Lasten des Kunden.
Wenn ein Ger ¨ at M ¨ angel aufweist, kommt Universal Robots nicht f ¨ ur Folgesch ¨ aden
oder Verluste auf, wie zum Beispiel Produktionsausfall oder Besch ¨ adigungen an
anderen Produktionsger ¨ aten.
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