9.1 Produktgew ¨ ahrleistung
Unbeschadet jeglicher Anspr ¨ uche, die der Benutzer (Kunde) gegen ¨ uber dem Ver-
triebsh¨ a ndler oder Einzelh¨ a ndler geltend machen kann, wird dem Kunden eine
Herstellergew¨ a hrleistung entsprechend den unten stehenden Bedingungen gew¨ a hrt:
Wenn neue Ger¨ a te und deren Komponenten innerhalb von 12 Monaten (maximal
15 Monate ab Versand) nach Inbetriebnahme M¨ a ngel aufgrund von Herstellungs-
und/oder Materialfehlern aufweisen, stellt Universal Robots die erforderlichen Er-
satzteile bereit, w¨ a hrend der Benutzer (Kunde) die Arbeitsstunden f ¨ ur den Aus-
tausch der Ersatzteile bereitstellt, wobei Universal Robots das Bauteil entweder
durch ein anderes Bauteil austauscht, das dem aktuellen Stand der Technik ent-
spricht, oder repariert. Diese Gew¨ a hrleistung verliert ihre G ¨ ultigkeit, wenn der
Ger¨ a tedefekt auf eine unsachgem¨ a ße Behandlung und/oder die fehlende Einhal-
tung der Informationen in den Benutzerhandb ¨ uchern zur ¨ uckzuf ¨ uhren ist. Diese
Gew¨ a hrleistung gilt nicht f ¨ ur und erstreckt sich nicht auf Leistungen, die durch
den befugten Vertriebsh¨ a ndler oder den Kunden selbst durchgef ¨ uhrt werden (z. B.
Aufbau, Konfiguration, Herunterladen von Software). Der Kaufbeleg, aus dem das
Kaufdatum hervorgeht, ist als Nachweis f ¨ ur die Gew¨ a hrleistung erforderlich. An-
spr ¨ uche im Rahmen der Gew¨ a hrleistung sind innerhalb von zwei Monaten einzu-
reichen, nachdem der Gew¨ a hrleistungsmangel aufgetreten ist. Das Eigentumsrecht
an Ger¨ a ten oder Komponenten, die durch Universal Robots ausgetauscht und an
Universal Robots zur ¨ uckgeschickt wurden, geht auf Universal Robots ¨ uber. Die-
se Gew¨ a hrleistung deckt jegliche anderen Anspr ¨ uche nicht ab, die durch das oder
im Zusammenhang mit dem Ger¨ a t entstehen. Nichts in dieser Gew¨ a hrleistung soll
dazu f ¨ uhren, die gesetzlich festgeschriebenen Rechte des Kunden und die Herstel-
lerhaftung f ¨ ur Tod oder Personenschaden durch die Verletzung der Sorgfaltspflicht
zu begrenzen oder auszuschließen. Der Gew¨ a hrleistungszeitraum wird nicht durch
Leistungen verl¨ a ngert, die gem¨ a ß den Bestimmungen der Gew¨ a hrleistung erbracht
werden. Sofern kein Gew¨ a hrleistungsmangel besteht, beh¨ a lt sich Universal Robots
das Recht vor, dem Kunden die Austausch- und Reparaturarbeiten in Rechnung
zu stellen. Die oben stehenden Bestimmungen implizieren keine ¨ Anderungen hin-
sichtlich der Nachweispflicht zu Lasten des Kunden. F ¨ ur den Fall, dass ein Ger¨ a t
M¨ a ngel aufweist, haftet Universal Robots nicht f ¨ ur indirekte, zuf¨ a llige, besondere
oder Folgesch¨ a den einschließlich - aber nicht beschr¨ a nkt auf - Einkommensverlu-
ste, Nutzungsausf¨ a lle, Produktionsausf¨ a lle oder Besch¨ a digungen an anderen Pro-
duktionsmaschinen.
Wenn ein Ger¨ a t M¨ a ngel aufweist, kommt Universal Robots nicht f ¨ ur Folgesch¨ a den
oder Verluste auf, wie zum Beispiel Produktionsausfall oder Besch¨ a digungen an
anderen Produktionsger¨ a ten.
Version 3.3.0
9 Gew ¨ ahrleistung
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UR3/CB3