Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken
Inhaltsverzeichnis

Werbung

6.4 Messobjekt

6.4.1
Objektgrösse
Damit der Sensor das zu detektierende Objekt auswerten kann, muss es folgende Anforderungen erfüllen:
Das Messobjekt darf in der Breite nicht kleiner als „Kleinstes erfassbares Objekt" und in der Höhe (Stufe) nicht
kleiner als „Kleinste erfassbare Stufe" sein.
Rechts
Links
Breite
Höhe
de_BA_PosCon_OXE7.docx
54/74
Baumer Electric AG
21.03.2018 15:20/tof V1.2 ANW_81125407
Frauenfeld, Switzerland

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis