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Binder Avantgarde.Line FP-Serie Betriebsanleitung Seite 68

Trocken- und wärmeschränke mit umluft und programmfunktionen

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• Mit Option Inertgasanschluss (Kap. 19.6): Stellen Sie die Inertgaszufuhr ab und entfernen Sie den Gas-
anschluss
Erstickungsgefahr durch Inertgas in hoher Konzentration.
Tod durch Ersticken.
 Beachten Sie die einschlägigen Vorschriften für den Umgang mit Inertgasen.
 Stellen Sie die Gaszufuhr ab, wenn Sie das Gerät außer Betrieb nehmen.
• Vorübergehende Außerbetriebnahme: Beachten Sie die Hinweise zur geeigneten Lagerung, Kap. 3.3.
• Endgültige Außerbetriebnahme: Entsorgen Sie das Gerät gemäß Kap. 22.3 bis 22.5.
22.3 Entsorgung des Gerätes in der Bundesrepublik Deutschland
BINDER-Geräte sind gemäß Anhang I der Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des
Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) als „Überwachungs- und Kontrollinstrumente für aus-
schließlich gewerbliche Nutzung" (Kategorie 9) eingestuft und dürfen NICHT an öffentlichen Sammelstellen
abgegeben werden.
Die Geräte tragen das Symbol (durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern und Balken) zur
Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten, die nach dem 13. August 2005 in der EU
in Verkehr gebracht wurden und gemäß Richtlinie 2012/19/EU und ElektroG getrennt zu ent-
sorgen sind. Ein hoher Anteil der Materialien muss aus Umweltschutzgründen wiederverwer-
tet werden.
Lassen Sie nach Nutzungsbeendigung das Gerät gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (Elekt-
roG) vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1739) entsorgen oder kontaktieren Sie den BINDER Service, damit dieser
die Rücknahme und Entsorgung des Gerätes gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1739) organisiert.
Gefahr des Verstoßes gegen geltendes Recht bei unsachgemäßer Entsorgung.
Nichteinhaltung des geltenden Rechts.
∅ Geben Sie BINDER-Geräte NICHT an öffentlichen Sammelstellen ab.
 Lassen Sie das Gerät fachgerecht bei einem nach Elektro- und Elektronikgerätege-
setz - ElektroG (vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1739) zertifizierten Recyclingunterneh-
men entsorgen
oder
 Beauftragen Sie den BINDER Service mit der Entsorgung. Es gelten die beim Kauf
des Gerätes gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der BINDER GmbH.
BINDER Altgeräte werden bei Wiederverwertung nach Richtlinie 2012/19/EU von zertifizierten Unterneh-
men in sortenreine Stoffe zerlegt. Um Gesundheitsgefahren für die Mitarbeiter der Entsorgungsunterneh-
men auszuschließen, müssen die Geräte frei von giftigem, infektiösem oder radioaktivem Material sein.
Der Nutzer des Gerätes trägt die Verantwortung, dass das Gerät vor Übergabe an einen Ent-
sorgungsbetrieb frei von giftigem, infektiösem oder radioaktivem Material ist.
• Reinigen Sie das Gerät vor Entsorgung von allen eingebrachten und anhaftenden Giftstof-
fen.
• Desinfizieren Sie das Gerät vor Entsorgung von allen Infektionsquellen. Beachten Sie, dass
sich Infektionsquellen ggf. nicht nur im Innenkessel des Gerätes befinden können.
• Lässt sich das Gerät nicht sicher von Giftstoffen und Infektionsquellen befreien, entsorgen
Sie es gemäß den nationalen Vorschriften als Sondermüll.
• Füllen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung (Kap. 25) aus und legen Sie diese dem
Gerät bei.
FP (E3.1) 08/2023
GEFAHR
HINWEIS
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