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Außerbetriebnahme; Entsorgung Des Gerätes In Der Bundesrepublik Deutschland - Binder M Betriebsanleitung

Trocken- und wärmeschränke mit umluft und umfangreichen programmfunktionen
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14.2 Außerbetriebnahme
• Schalten Sie das Gerät am Hauptschalter (1) aus und trennen Sie es vom Stromnetz (Netzstecker zie-
hen).
Bei Ausschalten mit dem Hauptschalter (2) bleiben gespeicherte Parameter erhalten.
• Mit Option Inertgasanschluss (Kap. 11.7): Inertgaszufuhr abstellen und Gasanschluss entfernen
Erstickungsgefahr durch Inertgas in hoher Konzentration.
Tod durch Ersticken.
 Beachten Sie die einschlägigen Vorschriften für den Umgang mit Inertgas.
 Stellen Sie die Inertgaszufuhr ab, wenn Sie das Gerät außer Betrieb nehmen
• Vorübergehende Außerbetriebnahme: Beachten Sie die Hinweise zur geeigneten Lagerung, Kap. 3.3.
• Endgültige Außerbetriebnahme: Entsorgen Sie das Gerät gemäß Kap. 14.3 bis 14.5.
14.3 Entsorgung des Gerätes in der Bundesrepublik Deutschland
BINDER-Geräte sind gemäß Anhang I der Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des
Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) als „Überwachungs- und Kontrollinstrumente für aus-
schließlich gewerbliche Nutzung" (Kategorie 9) eingestuft und dürfen NICHT an öffentlichen Sammelstellen
abgegeben werden.
Die Geräte tragen das Symbol (durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern und Balken) zur
Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten, die nach dem 13. August 2005 in der EU
in Verkehr gebracht wurden und gemäß Richtlinie 2012/19/EU und ElektroG getrennt zu ent-
sorgen sind. Ein hoher Anteil der Materialien muss aus Umweltschutzgründen wiederverwer-
tet werden.
Lassen Sie nach Nutzungsbeendigung das Gerät gemäß dem Elektro- und Elektronikgerä-
tegesetz (ElektroG) vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1739) entsorgen oder kontaktieren Sie den
BINDER Service, damit dieser die Rücknahme und Entsorgung des Gerätes gemäß dem
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1739) organisiert.
Gefahr des Verstoßes gegen geltendes Recht bei unsachgemäßer Entsorgung.
Nichteinhaltung des geltenden Rechts.
∅ Geben Sie BINDER-Geräte NICHT an öffentlichen Sammelstellen ab.
 Lassen Sie das Gerät fachgerecht bei einem Recyclingunternehmen entsorgen, das
nach Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG (vom 20.10.2015 (BGBl. I S.
1739) zertifiziert ist
oder
 Beauftragen Sie den BINDER Service mit der Entsorgung. Es gelten die beim Kauf des
Gerätes gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der BINDER GmbH.
BINDER Altgeräte werden bei Wiederverwertung nach Richtlinie 2012/19/EU von zertifizierten Unterneh-
men in sortenreine Stoffe zerlegt. Um Gesundheitsgefahren für die Mitarbeiter der Entsorgungsunterneh-
men auszuschließen, müssen die Geräte frei von giftigem, infektiösem oder radioaktivem Material sein.
KBF / KBF-UL + KMF (E6) 02/2020
GEFAHR
HINWEIS
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