9.2
Außerbetriebnahme
• Schalten Sie das Gerät am Hauptschalter / Schaltuhr (2) aus und trennen Sie es vom Stromnetz
(Netzstecker ziehen).
Bei Ausschalten mit dem Hauptschalter (2) bleiben gespeicherte Parameter erhalten.
• Vorübergehende Außerbetriebnahme: Beachten Sie die Hinweise zur geeigneten Lagerung, Kap. 3.3.
• Endgültige Außerbetriebnahme: Entsorgen Sie das Gerät gemäß Kap. 9.3 bis 9.5 entsorgen.
9.3
Entsorgung des Gerätes in der Bundesrepublik Deutschland
BINDER-Geräte sind gemäß Anhang I der Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des
Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) als „Überwachungs- und Kontrollinstrumente für
ausschließlich gewerbliche Nutzung" (Kategorie 9) eingestuft und dürfen NICHT an öffentlichen
Sammelstellen abgegeben werden.
Die Geräte tragen das Symbol (durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern und Balken) zur
Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten, die nach dem 13. August 2005 in der EU
in Verkehr gebracht wurden und gemäß Richtlinie 2012/19/EU und ElektroG getrennt zu
entsorgen sind. Ein hoher Anteil der Materialien muss aus Umweltschutzgründen
wiederverwertet werden.
Lassen
Sie
nach
Elektronikgerätegesetz (ElektroG) vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1739) entsorgen oder
kontaktieren Sie den BINDER Service, damit dieser die Rücknahme und Entsorgung des
Gerätes gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) vom 20.10.2015 (BGBl.
I S. 1739) organisiert.
Gefahr des Verstoßes gegen geltendes Recht bei unsachgemäßer Entsorgung.
Nichteinhaltung des geltenden Rechts.
∅ Geben Sie BINDER-Geräte NICHT an öffentlichen Sammelstellen ab.
Lassen Sie das Gerät fachgerecht bei einem Recyclingunternehmen entsorgen, das
nach Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG (vom 20.10.2015 (BGBl. I S.
1739) zertifiziert ist
oder
Beauftragen Sie den BINDER Service mit der Entsorgung. Es gelten die beim Kauf des
Gerätes gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der BINDER GmbH.
BINDER Altgeräte werden bei Wiederverwertung nach Richtlinie 2012/19/EU von zertifizierten
Unternehmen in sortenreine Stoffe zerlegt. Um Gesundheitsgefahren für die Mitarbeiter der
Entsorgungsunternehmen auszuschließen, müssen die Geräte frei von giftigem, infektiösem oder
radioaktivem Material sein.
Der Nutzer des Gerätes trägt die Verantwortung, dass das Gerät vor Übergabe an einen
Entsorgungsbetrieb frei von giftigem, infektiösem oder radioaktivem Material ist.
• Reinigen Sie das Gerät vor Entsorgung von allen eingebrachten und anhaftenden
Giftstoffen.
• Desinfizieren Sie das Gerät vor Entsorgung von allen Infektionsquellen. Beachten Sie, dass
sich Infektionsquellen ggf. nicht nur im Innenkessel des Gerätes befinden können.
• Lässt sich das Gerät nicht sicher von Giftstoffen und Infektionsquellen befreien, entsorgen
Sie es gemäß den nationalen Vorschriften als Sondermüll.
• Füllen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung (Kap. 12) aus und legen Sie diese dem
Gerät bei.
B / E 03/2022
Nutzungsbeendigung
das
Gerät
gemäß
dem
HINWEIS
Elektro-
und
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