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ECOLAB EcoUp Betriebsanleitung Seite 22

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Sicherheit
GEFAHR!
Vor den Pausen und am Arbeitsschluss unbedingt Hände waschen.
Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen und die
Verwendung der PSA sind aus dem jeweiligen Sicherheitsdatenblatt der
verwendeten Chemikalie zu entnehmen und zu beachten.
UMWELT!
Ausgelaufenes, verschüttetes Dosiermedium kann die Umwelt
schädigen.
Ausgelaufenes, verschüttetes Dosiermedium nach Anweisungen des
Sicherheitsdatenblattes fachgerecht aufnehmen und entsorgen.
Unbedingt auf die Verwendung der vorgeschriebenen PSA achten.
Vorbeugende Maßnahme:
Produktbehälter in eine Wanne stellen, um ausgetretene Flüssigkeiten
umweltgerecht aufzufangen.
Gefahr durch automatischen Anlauf
GEFAHR!
Bei der Kennzeichnung mit nebenstehendem Symbol besteht die Gefahr
des automatischen Anlaufes. Bereits durch Herstellen der Stromversorgung
kann ein automatischer Anlauf gestartet werden, ohne dass vorher noch ein
Schalter/Taster betätigt werden muss.
VORSICHT!
Gefahr des automatischen Anlaufes der Pumpe
Der Betreiber der Pumpe ist dafür verantwortlich, dass bei aktivierter Autostart-
Funktion ein ungewollter Anlauf der Pumpe bei Wiederkehr der Netzspannung
nach Netzausfall durch geeignete übergeordnete Maßnahmen verhindert wird!
Gefahren durch druckbeaufschlagte Bauteile
GEFAHR!
Verletzungsgefahr durch druckbeaufschlagte Bauteile!
Druckbeaufschlagte Bauteile können sich bei unsachgemäßem Umgang
unkontrolliert bewegen und Verletzungen verursachen.
Aus druckbeaufschlagten Bauteilen kann bei unsachgemäßem Umgang oder
im Fall eines Defekts Flüssigkeit unter hohem Druck austreten und schwere
Verletzungen verursachen.
– Während des Betriebs geeignete Schutzmaßnahmen treffen, z.B. durch
Einsatz von Spritzschutzabdeckungen.
– Drucklosen Zustand herstellen.
– Restenergien entladen.
– Sicherstellen, dass es nicht zum unbeabsichtigten Austritt von
Flüssigkeiten kommen kann.
– Defekte Bauteile, die im Betrieb mit Druck beaufschlagt werden, sofort von
entsprechendem Fachpersonal austauschen lassen.
MAN049656 Rev. 3-01.2024
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