Lasersicherheit
2.
Lasersicherheit
2.1
Allgemein
Das optoNCDT 1900 arbeitet mit einem Halbleiterlaser der Wellenlänge 658 nm (sichtbar/rot) bzw. 670 nm (sichtbar/rot).
Beim Betrieb der Sensoren sind die einschlägigen Vorschriften nach DIN EN 60825-1 (Teil 1 von 07/2015) und die in Deutschland
gültige Unfallverhütungsvorschrift „Laserstrahlung" (DGUV 12 von 04/2007) zu beachten.
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Wenn beide Hinweisschilder im angebauten Zustand verdeckt sind, muss der Anwender selbst für zusätzliche Hinweisschilder
an der Anbaustelle sorgen.
Der Betrieb des Lasers wird optisch durch die LED am Sensor angezeigt, siehe Kap. 5.3.
Die Gehäuse des optoNCDT 1900 dürfen nur vom Hersteller geöffnet werden, siehe Kap. 10.
Für Reparatur und Service sind die Sensoren in jedem Fall an den Hersteller zu senden.
2.2
Laserklasse 2
Die Sensoren sind in die Laserklasse 2 eingeordnet. Der Laser wird gepulst betrieben, die maximale optische Leistung ist ≤1 mW. Die
Pulsfrequenz hängt von der eingestellten Messrate ab (0,25 ... 10 kHz). Die Pulsdauer der Peaks wird abhängig von der Messrate und
Reflektivität des Messobjektes geregelt und kann 4 ... 3995 µs betragen.
Laserstrahlung. Schließen Sie die Augen oder wenden Sie sich sofort ab, falls die Laserstrahlung ins Auge trifft.
Irritation oder Verletzung der Augen möglich.
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Beachten Sie die Laserschutzvorschriften.
Danach gilt:
- Bei Lasereinrichtungen der Klasse 2 ist das Auge bei zufälliger, kurzzeitiger Einwirkung der Laserstrahlung, d.h. Einwirkungsdauer
bis 0,25 s, nicht gefährdet.
- Lasereinrichtungen der Klasse 2 dürfen Sie deshalb ohne weitere Schutzmaßnahmen einsetzen, wenn Sie nicht absichtlich länger
als 0,25 s in den Laserstrahl oder in spiegelnd reflektierte Strahlung hineinschauen.
- Da vom Vorhandensein des Lidschlussreflexes in der Regel nicht ausgegangen werden darf, sollte man bewusst die Augen schlie-
ßen oder sich sofort abwenden, falls die Laserstrahlung ins Auge trifft.
optoNCDT 1900 / EtherCAT
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