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Lasersicherheit; Allgemeines; Laserklasse 2M - MICRO-EPSILON scanCONTROL 30 Serie Betriebsanleitung

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Lasersicherheit

2.
Lasersicherheit
2.1

Allgemeines

Die Sensoren scanCONTROL 30xx arbeiten mit einem Halbleiterlaser der Wellenlänge 658 nm
(sichtbar/rot) oder Halbleiterlaser der Wellenlänge 405 nm (sichtbar/blau). Beim Betrieb der Sensoren sind die einschlägigen Vor-
schriften nach DIN EN 60825-1 (VDE 0837, Teil 1 von 07/2015) und die in Deutschland gültige Unfallverhütungsvorschrift „Laserstrah-
lung" (DGUV 12 von 04/2007) zu beachten. Die Laserschilder für Deutschland sind bereits aufgedruckt. Die Hinweisschilder für den
EU-Raum und die USA sind beigelegt und vom Anwender für die jeweils gültige Region vor der ersten Inbetriebnahme anzubringen.
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Wenn beide Hinweisschilder im angebauten Zustand verdeckt sind, muss der Anwender selbst für zusätzliche Hinweisschilder
an der Anbaustelle sorgen.
Der Betrieb des Lasers wird optisch durch die LED am Sensor angezeigt, siehe Kap. 3.3.
Die Gehäuse der optischen Sensoren scanCONTROL 30xx dürfen nur vom Hersteller geöffnet werden, siehe Kap. 9. Für Reparatur
und Service sind die Sensoren in jedem Fall an den Hersteller zu senden.
2.2

Laserklasse 2M

Die Sensoren sind in die Laserklasse 2M eingeordnet. Der Laser wird gepulst betrieben, die maximale optische Leistung ist ≤ 10 mW
bzw. ≤ 12 mW. Die Pulsfrequenz hängt von der eingestellten Messrate ab (0 ... 25 kHz). Die Pulsdauer beträgt 7 µs bis unendlich
(Dauerbetrieb).
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Beachten Sie die Laserschutzvorschriften.
Laserstrahlung. Schließen Sie die Augen oder wenden Sie sich sofort ab, falls die Laserstrahlung ins Auge trifft.
Irritation oder Verletzung der Augen möglich.
Danach gilt: Lasereinrichtungen der Klasse 2M können ohne weitere Schutzmaßnahmen eingesetzt werden, wenn man nicht absicht-
lich länger als 0,25 s in den Laserstrahl oder in spiegelnd reflektierte Strahlung hineinschaut. Ein direkter Blick in den Strahl kann
gefährlich sein, wenn der Lidschutzreflex bewusst unterdrückt wird, z.B. beim Justieren. Ein direkter Blick in den Strahl mit optischen
Vorrichtungen, z. B. Lupen, ist gefährlich. Da vom Vorhandensein des Lidschlussreflexes in der Regel nicht ausgegangen werden darf,
sollte man bewusst die Augen schließen oder sich sofort abwenden, falls die Laserstrahlung ins Auge trifft.
Laser der Klasse 2M sind nicht anzeigepflichtig und ein Laserschutzbeauftragter ist nicht erforderlich.
scanCONTROL 30xx
Seite 10

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