8.4.6
Hygienespülung
Der Betreiber ist für den ordnungsgemäßen Betrieb des Dosiergerätes nach RKI-Richtlinie
„Anforderungen an Gestaltung, Eigenschaften und Betrieb von dezentralen
Desinfektionsmittel-Dosiergeräten" (Bundesgesundheitsblatt 2004 . 47: 67-72)
verantwortlich.
Es wird empfohlen, eine Mindestmenge von 10 Liter Lösung zu zapfen, wenn das Gerät 24
Stunden oder länger nicht in Betrieb war. Diese gezapfte Lösung darf nicht für die
Desinfektion verwendet werden.
Falls gewünscht, kann eine „Hygienespülfunktion" konfiguriert werden, die nach einer
einstellbaren Gerätestillstandzeit einen Warnhinweis im Display anzeigt.
Einstellen/aktivieren der Hygienefunktion:
(Siehe auch Kapitel
Einstellbare
Entnahmemenge
Angabe ob die
Hygienespülung
nur mit Wasser oder Konzentration 1 oder Konzentration 2 erfolgen soll.
Abspeichern der neu eingestellten Werte.
Erfolgt während der eingestellten Intervallzeit eine Entnahme wird die Zeit zurückgesetzt
HINWEIS
und startet von neuem.
Die bei der Hygienespülung entnommene Lösung darf nicht verwendet werden und ist zu
VORSICHT
verwerfen.
8.4.7
Selektive Zapfmengenvorwahl
Die Zapfmenge kann in 0,5 Liter-Schritten zwischen 1 und 99 Litern frei eingegeben werden.
Falls gewünscht, können durch eine sogenannte „selektive Mengenvorwahl" fünf
verschiedene Zapfmengenwerte fest vorgegeben werden. Die eingestellten Werte können
im Betriebsmodus mit den Tasten
Einstellen/aktivieren der selektiven Zapfmengenvorwahl.
(Siehe auch Kapitel
Zapfmengen-Nr.
(1...5)
Abspeichern der neu eingestellten Werte.
417102242_DG_3
8.2
„Programmierstruktur" und
Abb. 8.43
Hygienespülung
und
8.2
„Programmierstruktur" und
Abb. 8.44
Selektive Zapfmengenvorwahl
- 27 -
8.4.1
„Bedienhandling").
Zeit nach der bei keiner
Entnahme ein entsprechender
Warnhinweis im Display
erscheint.
durchgeblättert werden.
8.4.1
„Bedienhandling".)
Zur Zapfmengen-Nr.
zugehörige
Entnahmemenge
(„--" = Deaktiv)
Rev.: 02-05.2014