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Gerätekennzeichnung - ECOLAB DG 3.1 Betriebsanleitung

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Außerdem ist betreiberseitig:
• die persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung zu stellen: Sicherheitsschuhe,
Schutzhandschuhe, Schutzbrille, Schutzmaske, Schutzanzug.
• eine ständige Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze durchzuführen einschließlich
der Betrachtung der Gefahrstoffe und des Brandschutzes. Dazu gehört auch der
Umgang mit heißen Bauteilen (langsame Abkühlung beachten).
• die Maßnahmen in Betriebsanweisungen zu fixieren und dementsprechend das
Personal zu unterweisen;
• bei Bedienplätzen (ab 1 Meter über Boden): sicherer Zugang zu schaffen, ggf.
Arbeitsgerüst stellen;
• die Ausbildung des Bedienpersonals zu gewährleisten;
• es sind Arbeitsanweisungen zu erstellen;
• darauf zu achten, dass sich keine zweite Person während der Bedienung in
Gefahrenbereichen (Quetschstellen) aufhält.
• Schutzeinrichtungen wie z.B. geeignete Handfeuerlöscher in vorgeschriebener Anzahl
und Größe an gut erreichbaren Stellen anzubringen.
• Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist betreiberseitig lt. ASR 7/3 herzustellen.
• regelmäßig zu prüfen, ob Stolperstellen gekennzeichnet sind.
Anschlüsse:
HINWEIS
2.6
Gerätekennzeichnung
Die Angaben in dieser Betriebsanleitung gelten nur für das Gerät, deren Typen-Nr. auf dem
Titelblatt angegeben ist. Das Typenschild mit der Typen-Nr. befindet sich seitlich am Gerät.
Wichtig für alle Rückfragen ist die richtige Angabe:
HINWEIS
• der Benennung
• des Types
Nur so ist eine einwandfreie und schnelle Bearbeitung möglich.
417102242_DG_3
Vor dem Betreiben der Anlage ist vom Betreiber sicherzustellen, dass bei
der Montage und Inbetriebnahme, wenn diese vom Betreiber selbst
durchgeführt werden, örtliche Vorschriften (z.B. für Elektro-Anschluss)
beachtet werden.
Beleuchtungsstärke:
Der Betreiber muss für eine ausreichende und gleichmäßige Beleuchtungsstärke in
allen Bereichen der Anlage sorgen. Es werden 300 Lux (Kontrollplätze 500 Lux), je nach
Anlagenbereich, empfohlen (Wartungswert; in Deutschland: ASR 7/3).
Mindestens eine jährliche Sicherheitsunterweisung (und jeweils zu Beginn einer
Beschäftigung) über Gefahren und Schutzmaßnahmen ist anhand der
Betriebsanleitung erforderlich und mit Unterschrift zu bestätigen (TRGS 555).
- 10 -
Rev.: 02-05.2014

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Diese Anleitung auch für:

Dg 3.2-iii

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