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Betriebssicherheit; Überdruckbetrieb; Biogefährdung - Heidolph Hei-VOLUME Distimatic Pro Betriebsanleitung

Automatikmodul für rotationsverdampfer
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Sicherheit

Betriebssicherheit

Betreiben Sie das Gerät unter einem geschlossenen belüfteten Abzug, wenn Sie mit
potenziell gefährlichen Stoffen arbeiten (entspr. EN 14175 sowie DIN 12924).
Nehmen Sie keinesfalls eigenmächtige Änderungen oder Umbauten am Gerät vor!
Verwenden Sie ausschließlich originale bzw. ausdrücklich vom Hersteller
zugelassene Ersatz- und Zubehörteile!
Beheben Sie Störungen oder Fehler am Gerät sofort.
Setzen Sie das Gerät außer Betrieb und trennen Sie es von der Stromversorgung,
wenn eine Störungsbeseitigung oder Fehlerbehebung nicht unmittelbar möglich ist.
Beachten Sie alle sonstigen anwendbaren Regelwerke wie z.B. Labor- und
Arbeitsstättenrichtlinien, anerkannte Regeln der Sicherheitstechnik sowie besondere
örtliche Bestimmungen.
Überdruckbetrieb
Die Entleerung des Destillats und des Rückstand erfolgt im Überdruckbetrieb, d.h.,
die eingesetzten Destillats- bzw. Rückstandsbehälter werden entsprechend mit Druck
beaufschlagt!
Bei der Verwendung ungeeigneter Destillats- bzw. Rückstandsbehälter besteht die
Gefahr, dass ungeeignete Behälter bersten bzw. dass Medien unkontrolliert entweichen
und die Umgebung kontaminieren.
Insbesondere bei der Verarbeitung toxischer oder ätzender Stoffe besteht zudem ein
hohes Verletzungsrisiko!
Verwenden Sie ausschließlich die von Heidolph empfohlenen (siehe Abschnitt
„Lieferumfang" auf Seite 75) bzw. solche Destillats- bzw. Rückstandsbehälter,
die ausreichend druckstabil ausgelegt und mit einem ausreichend dimensionierten
Überdruckventil ausgestattet sind.
Biogefährdung
Bei der Verarbeitung biogefährdender Stoffe sind geeignete Maßnahmen zur
Vermeidung von Gefahren für Personen und die Umwelt zu treffen, hierzu zählen u.a.:
Unterweisung des Personals hinsichtlich der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen.
Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und Unterweisung des
Personals im Umgang mit dieser.
Kennzeichnung des Geräts mit dem Warnsymbol für Biogefährdung.
Die Evaluierung entsprechender Maßnahmen wie z.B die Kennzeichnung eines gefähr-
deten Bereichs, deren Umsetzung und die Unterweisung des zuständigen Personals liegt
ausschließlich im Verantwortungsbereich des Betreibers!
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