3.11 Nachträgliche Lackierung
Bei einem nachträglichen Lackieren des Antriebs dürfen Wellendichtringe, Gummielemente,
Entlüftungsschrauben, Schläuche, Typenschilder, Aufkleber und Motorkupplungsteile nicht mit
Farben, Lacken und Lösungsmitteln in Kontakt kommen, da sonst die Teile beschädigt oder nicht
lesbar werden könnten.
B 5010 de-1221
3 Transport, Lagerung, Montage
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