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M A E D A Mini-Raupen-KranAbschnitt 4 – Fel! Använd fliken Start om du vill tillämpa 見出し 1 för texten som ska v
BETRIEB BEI KALTEM
WETTER
ACHTUNG! Kippgefahr. Fahren Sie nicht mit
unsicherer Geschwindigkeit über Schnee
oder gefrorenen Boden. Senken Sie die
Geschwindigkeit auf ein sicheres Niveau
und vermeiden Sie plötzliches Anfahren und
Stoppen.
Abb. 4-40
ACHTUNG! Expositionsgefahr. Berühren Sie
bei kaltem Wetter keine Metallflächen mit
nackter Haut. Tragen Sie bei der Arbeit bei
kaltem Wetter immer Handschuhe.
ACHTUNG! Explosionsgefahr. Laden Sie
keine eingefrorenen Batterien. Verwenden
Sie keine andere Stromquelle, um den Motor
zu starten, wenn die Batterie eingefroren ist.
Wenn die Batterieflüssigkeit eingefroren ist,
lassen Sie den Akku vollständig auftauen,
bevor Sie ihn aufladen oder eine andere
Stromquelle verwenden. Überprüfen Sie, ob
die Batterie beschädigt ist und Flüssigkeit
ausläuft, nachdem Sie die Batterie aufgetaut
haben.
Abb. 4-41
Arbeiten Sie bei kaltem Wetter extrem vorsichtig.
Gefrorene Bodenflächen werden weich, wenn
die Lufttemperatur steigt. Die zu hebende Last
kann am Boden anhaften.
HINWEIS: Bei kaltem Wetter den Motor immer
vorwärmen. Bei Start bei kalten Temperaturen
1/2019 MC285C-3
ist ein ausreichender Aufwärmvorgang
erforderlich. Ein unzureichender
Aufwärmvorgang verlangsamt die
Bewegungsreaktion des Fahrsystems oder des
Kransystems auf die Bedienhebel, was zu
Maschinenschäden oder Personenschäden
führt.
HINWEIS: Die Betriebstemperatur des
Hydrauliköls beträgt 50° bis 80°C. Bei niedrigen
Betriebstemperaturen ist die Temperatur des
Hydrauliköls auf mindestens 20°C zu erhöhen.
Erhöhen Sie die Hydrauliköltemperatur, indem
Sie den Öldruck entlasten. Lassen Sie mithilfe
des Bedienhebels das Öl in den Hydrauliköltank
fließen. Dies verbessert den Hydraulikbetrieb
der Maschine und verhindert einen nicht
normalen Betrieb.
HINWEIS: Nach dem täglichen Betrieb bei
kaltem Wetter alle Kondensation, Schnee, Eis
und Schlamm vom Kabelbaum, Stecker (1), den
Schaltern und Sensoren abwischen und diese
reinigen.
Abb. 4-42
4-19

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