8.3
Wartungsintervalle nach VDI 3033
Geräteteil
Gesamtgerät
äußerer Zustand des Geräts
Temperierflüssigkeit
Prüfung der Temperierflüssigkeit halbjährlich (und bei Bedarf)
Badkessel mit
Entleerungshahn
Dichtheit
externe Schläuche
Materialermüdung
Kälteaggregat
Reinigung des luftgekühlten
Verflüssigers
Reinigung des Stecksiebs
Entkalken des
Kühlwasserkreislaufes
Dichtheitsprüfung
Elektronik
Übertemperaturschutz
Unterniveauschutz
8.4
Prüfung der Temperierflüssigkeit
Verunreinigte oder degenerierte Temperierflüssigkeit muss erneuert werden.
Bei Bedarf (z. B. bei Änderung der Betriebsweise), jedoch mindestens halbjährlich, ist die
Temperierflüssigkeit auf Gebrauchstauglichkeit zu prüfen. Eine Weiterverwendung der
Temperierflüssigkeit ist nur zulässig, wenn das die Prüfung ergeben hat.
Die Prüfung der Temperierflüssigkeit sollte nach DIN 51529 erfolgen („Prüfung und Beurteilung
gebrauchter Wärmeträgermedien"). Quelle: VDI 3033; DIN 51529.
8.5
Schutzschalter und Sicherungen
Einphasengeräte sind durch einen im Netzschalter integrierten Überstromschutzschalter gegen zu
hohe Stromaufnahme abgesichert. Im Störungsfall schaltet dieser aus. Rücksetzen wie bei
Netzeinschaltung. Bei wiederholter Auslösung Kundendienst benachrichtigen.
Drehstromgeräte sind im Gerät mit Überstromschutzschaltern ausgerüstet. Diese sind nach
Abnehmen der Seitenwände und evtl. der Haube zugänglich.
Achtung: Nur durch Elektrofachkraft!
Bei wiederholter Auslösung nach dem Zurücksetzen den Kundendienst benachrichtigen ( 8.8).
84
Bei Inbetriebnahme
verpflichtend, danach
empfohlene Häufigkeit und
vor jedem längeren
unbeaufsichtigtem Betrieb
monatlich
täglich
monatlich
monatlich
monatlich
vierteljährlich
mindestens jährlich
vierteljährlich
vierteljährlich
Instandhaltung
Integral T Prozessthermostate
Kapitel
Bemerkung
( 8.4)
Besichtigung von außen
Besichtigung von außen
( 8.6.1)
Kältethermostat
luftgekühlt
( 8.6.2)
Kältethermostat
wassergekühlt
( 8.6.2)
Kältethermostat
wassergekühlt
T 10000 (W), gemäß EG-
Verordnung 842/2006
( 7.8.1)
( 7.8.2)
YAWD 0026
/ 01.04.2014