Zugelassenes Personal
8
Sicherheit
1.5
Zugelassenes Personal
Zugelassene Personen müssen aufgrund Ihrer Zulassung, Ausbil-
dung und Einweisung in der Lage sein, ihre Aufgabe zu verste-
hen und potenzielle Gefahren zu erkennen. Deshalb müssen die
zugelassenen Personen geschult sein und die für ihre Aufgaben
relevanten Normen und Vorschriften kennen.
Es ist Aufgabe und Verantwortung des Betreibers, die Qualifika-
tion des zugelassenen Personals durch regelmäßige Schulun-
gen zu erhalten.
Folgende Tätigkeiten dürfen nur von zugelassenen Personen
durchgeführt werden:
■
Aufstellen
■
Anschließen
■
Abbauen
■
Bedienung
2024-08-01
A67-0140-00.BKde-0
01-09