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Bosch GC7000F 15 Installations- Und Wartungsanleitung Für Den Fachmann Seite 8

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Vorschriften
Im Auslieferungszustand ist im Regelgerät anstelle der Bedieneinheit
eine Abdeckung montiert. Um die Bedieneinheit im Heizkessel zu instal-
lieren  Kapitel 7.8.1, Seite 21.
Das Regelgerät MX25 ermöglicht die Grundbedienung der Heizungsan-
lage.
Dazu stehen folgende Funktionen zur Verfügung:
• Aktivierung Schornsteinfegerbetrieb
• Statusanzeigen für Kessel- und Brennerbetrieb
• Reset von verriegelnden Störungen
• Aktivierung Notbetrieb (Handbetrieb)
Viele weitere Funktionen zur komfortablen Regelung der Heizungsanlage
stehen über die Bedieneinheit CW 400/CW 800 oder den separat
erhältlichen CR 100 und CR 10 zur Verfügung.
2.5
Produktdaten zum Energieverbrauch
Die Produktdaten zum Energieverbrauch finden Sie in der Bedienungs-
anleitung für den Betreiber.
3
Vorschriften
Der Heizkessel entspricht in seiner Konstruktion und in seinem Betriebs-
verhalten folgenden Anforderungen:
• EN 677, EN 483
• EN 437
• Gas-Geräterrichtlinie 2009/142/EG
• Wirkungsgradrichtlinie 92/42/EWG
• EMV-Richtlinie 2004/108/EG
• Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG
3.1
Normen und Richtlinien
Bei Installation und Betrieb die landesspezifischen Vorschriften und
Normen beachten, insbesondere:
• Die örtlichen Baubestimmungen über die Aufstellbedingungen,
• Die örtlichen Baubestimmungen über die Zu- und Ablufteinrichtun-
gen sowie des Schornsteinanschlusses,
• Die Bestimmungen für den elektrischen Anschluss an die Strom-
versorgung,
• Die technischen Regeln des Gasversorgungsunternehmens über den
Anschluss des Gasbrenners an das örtliche Gasnetz,
• Die Vorschriften und Normen über die sicherheitstechnische Aus-
rüstung der Wasser-Heizungsanlage.
Für die Schweiz gilt zusätzlich:
Die Kessel wurden nach den Anforderungen der Luftreinheitsverordnung
(LRV, Anhang 4) sowie der Wegleitung für Feuerpolizeivorschriften der
VKF geprüft und vom SVGW zugelassen. Bei der Installation sind die
Richtlinien für den Bau und den Betrieb von Gasfeuerungen G3 d/f, die
SVGW-Richtlinie G1, die Flüssiggas-Richtlinie, Teil 2, EKAS-Form. 1942
sowie kantonale Feuerpolizeivorschriften zu beachten.
In Österreich sind bei der Installation die Richtlinien G1 (ÖVGW TR-Gas)
sowie die regionalen Bauordnungen einzuhalten. Die Anforderungen
über die Schutzmaßnahmen betreffend Kleinfeuerungen (Emissionen)
und über die Einsparung von Energie (Wirkungsgrade) gemäß
Art.15a B-VG sowie deren Umsetzung in Landesgesetzen (Verord-
nungen) werden erfüllt.
3.2
Genehmigungs- und Informationspflicht
▶ Installation eines Gas-Heizkessels bei dem zuständigen Gas-
versorgungsunternehmen anzeigen und genehmigen.
▶ Darauf achten, dass regional bedingt Genehmigungen für die Abgas-
anlage und den Kondensatanschluss an das öffentliche Abwasser-
netz erforderlich sind.
▶ Vor Montagebeginn den zuständigen Schornsteinfeger informieren.
8
3.3
Qualität des Heizwassers
Zur Befüllung und Wasserergänzung des Heizwassers muss Wasser in
Trinkwasserqualität verwendet werden.
Die Wasserbeschaffenheit ist ein wesentlicher Faktor für die Erhöhung
der Wirtschaftlichkeit, der Funktionssicherheit, der Lebensdauer und
der Betriebsbereitschaft einer Heizungsanlage.
Ungeeignetes oder verschmutztes Wasser kann zu Störungen im Heiz-
kessel und Beschädigungen des Wärmetauschers oder der Warm-
wasserversorgung durch u. a. Schlammbildung, Korrosion oder
Verkalkung führen.
Auf Folgendes achten:
• Anlage vor dem Füllen gründlich spülen.
• Brunnen- und Grundwasser sind als Füllwasser nicht geeignet.
• Um das Gerät über die gesamte Lebensdauer vor Kalkschäden zu
schützen und einen störungsfreien Betrieb zu gewährleisten, muss
die Gesamtmenge an Härtebildnern im Füll- und Ergänzungswasser
des Heizkreises begrenzt werden.
• Bei Anlagen mit Wasserinhalten ≥ 50 Liter/kW, z. B. bei Einsatz von
Pufferspeichern, muss das Wasser aufbereitet werden. Freigegebe-
ne Maßnahme zur Wasseraufbereitung ist die Vollentsalzung des Füll-
und Ergänzungswassers mit einer Leitfähigkeit ≤ 10 Mikrosiemens/
cm (= 10 μS/cm). Statt einer Wasseraufbereitungsmaßnahme kann
auch eine Systemtrennung direkt hinter dem Heizkessel mit Hilfe ei-
nes Wärmetauschers vorgesehen werden.
• Weitere freigegebene Zusatzmittel oder Frostschutzmittel sind bei
Bosch zu erfragen. Bei der Verwendung dieser freigegebenen Mittel
sind unbedingt die Herstellerangaben zur Befüllung und zu den regel-
mäßig durchzuführenden Überprüfungen oder Korrekturmaßnahmen
zu beachten.
3.4
Verbrennungsluft-Abgasanschluss
Die DVGW-TRGI und für Flüssiggasgeräte die TRF in der jeweils neuesten
Fassung beachten.
▶ Länderspezifische Bestimmungen beachten.
▶ Weitere Informationen zum Verbrennungsluft-Abgasanschluss und
zu Abgassystemen siehe Kapitel 5.6, Seite 11 sowie die mitgeliefer-
ten Dokumente „Hinweise zur Abgasführung".
3.4.1
Raumluftabhängiger Betrieb
Wenn ein raumluftunabhängiger Betrieb nicht gewünscht wird oder
bauseits nicht möglich ist, kann der Heizkessel raumluftabhängig an-
geschlossen werden.
Wenn der Heizkessel raumluftabhängig betrieben wird, muss der
Aufstellraum mit den erforderlichen Verbrennungsluftöffnungen ver-
sehen sein.
▶ Keine Gegenstände vor die Verbrennungsluftöffnungen stellen.
Die Verbrennungsluftöffnungen müssen immer frei sein.
Condens 7000 F – 6720867011 (2019/08)

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