Inbetriebnahme
"
46
6.4
Applikationsspezifische Inbetriebnahme
6.4.1
Nullpunktabgleich
Ein Nullpunktabgleich ist grundsätzlich nicht erforderlich!
Ein Nullpunktabgleich ist erfahrungsgemäß nur in speziellen Fällen empfehlenswert:
• bei höchsten Ansprüchen an die Messgenauigkeit und sehr geringen Durchflussmengen.
• bei extremen Prozess- oder Betriebsbedingungen, z.B. bei sehr hohen Prozesstemperatu-
ren oder sehr hoher Viskosität des Messstoffes.
Voraussetzungen für den Nullpunktabgleich
Beachten Sie folgende Punkte, bevor Sie den Abgleich durchführen:
• Der Abgleich kann nur bei Messstoffen ohne Gas- oder Feststoffanteile durchgeführt wer-
den.
• Der Nullpunktabgleich findet bei vollständig gefülltem Rohr und Nulldurchfluss statt
(v=0 m/s). Dazu können z.B. Absperrventile vor bzw. hinter dem Messbereich vorgesehen
werden oder bereits vorhandene Ventile und Schieber benutzt werden (→ ä 46).
– Normaler Messbetrieb → Ventile 1 und 2 offen
– Nullpunktabgleich mit Pumpendruck → Ventil 1 offen / Ventil 2 geschlossen
– Nullpunktabgleich ohne Pumpendruck → Ventil 1 geschlossen / Ventil 2 offen
Achtung!
• Bei sehr schwierigen Messstoffen (z.B. feststoffbeladen oder ausgasend) ist es möglich,
dass trotz mehrmaligem Nullpunktabgleich kein stabiler Nullpunkt erreicht werden kann.
Setzen Sie sich bitte in solchen Fällen mit Ihrer Endress+Hauser-Servicestelle in Verbin-
dung.
• Den aktuell gültigen Nullpunktwert können Sie über die Funktion "NULLPUNKT" abfragen.
Abb. 43:
Nullpunktabgleich und Absperrventile
2
1
Proline Prosonic Flow 93T Portable
Endress+Hauser
A0011585