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HEYLO K 120 Betriebsanleitung Seite 10

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Ölheizer K 120 (R) / K 160 (R)
sen diese vor der Benutzung vollständig ge-
trocknet werden.
2.2
Hinweise zum Brandschutz
Das Gerät erzeugt Wärme über eine Heizölver-
brennung. Aufgrund der Zündquelle (Brenner) und
der hohen Temperaturen gelten erhöhte Vor-
sichtsmaßnahmen zu Verringerung der Feuerge-
fahr.
– Lufteinlass und Schutzgitter frei von Verstop-
fungen und Schmutz halten. Ein reduzierter
Luftstrom kann zu einer Überhitzung von Bau-
teilen oder des Gerätes führen. Nicht in der
Nähe von Vorhängen oder anderen Dingen, die
die Lufteinlassöffnung verstopfen können, be-
nutzen.
– Nicht in der Nähe von offenem Feuer und Hit-
zequellen benutzen.
– Nicht in Bereichen benutzen oder lagern, wo
brennbare Dämpfe von Benzin, Lösungsmittel
oder Verdünner vorhanden sind.
– Nur geeignete und für den Verwendungszweck
zugelassene Tanks anschließen.
– Ortsveränderliche Brennstoffbehälter dürfen
nur nach Beachtung der Technischen Regeln
zum Lagern von flüssigen und festen Gefahr-
stoffen in ortsfesten Behältern, sowie Füll-
und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter
(TRGS 509) aufgestellt und betrieben werden.
– Die Geräte nicht in öl-, schwefel- oder salzhal-
tiger Atmosphäre aufstellen und betreiben.
2.3
Anforderungen an
Heizölversorgung
Die Versorgung des Geräts mit Heizöl unterliegt
der Betreiberverantwortung. Bei der Versorgung
und dem Umgang mit dem Betriebsstoff Heizöl
gelten folgende allgemeine Anforderungen:
– Ölleitungen bzw. Öllagerbehälter müssen
frostgeschützt installiert werden. Gegebenen-
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falls müssen Sie gedämmt oder, sofern zuläs-
sig, beheizt werden, um das Heizöl gegen
Frost zu schützen.
– Das Heizöl darf in den Ölleitungen eine Maxi-
maltemperatur von 40 °C nicht überschreiten.
– Die Auslegung verwendeter Bauteile muss
entsprechend dem maximal zulässigen Öl-
druck und entsprechend den Temperaturgren-
zen erfolgen.
– Für abweichende Anforderungen an Ölfeue-
rungsanlagen müssen die örtlich geltenden
spezifischen Rechtsvorschriften und Regelun-
gen berücksichtigt werden.
– In Überschwemmungsgebieten dürfen Ölfeue-
rungsanlagen nur so eingesetzt, aufgestellt
oder betrieben werden, dass sie nicht auf-
schwimmen oder anderweitig durch Hochwas-
ser beschädigt werden können, und dass kein
Heizöl aus den Ölfeuerungsanlagen austreten
kann.
– Die Möglichkeit einer Beschädigung durch
Treibgut muss ausgeschlossen sein.
– Der Öltank muss eine entsprechende Aufstel-
lungszulassung haben.
HINWEIS
Betriebssichere, oberirdische Ölleitungen
und Tankanlagen
Die sichere Auslegung von oberirdischen Öllei-
tungen hängt vom Aufstellort und den dortigen
Umgebungsbedingungen ab. Die Bauart des Ge-
rätes kann die durch die Umgebung entstehenden
Gefährdungen nicht beeinflussen. Zusätzliche
technische oder organisatorische Maßnahmen
wie z. B. die Installation von Ölwannen, Hebeven-
tilen oder Warneinrichtungen können die Be-
triebssicherheit von oberirdischen Ölleitungen
gewährleisten.
DE

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