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Allgemeine Garantiebedingungen - ELSA MicroLink ISDN/TLpro Benutzerhandbuch

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Anhang: Allgemeine Garantiebedingungen
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Allgemeine Garantiebedingungen

Diese Garantie gewähren wir den Erwerbern von ELSA-Produkten nach Ihrer Wahl zusätzlich zu den ihnen zustehenden
gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen nach Maßgabe der folgenden Bedingungen:
1. Garantieumfang
a) Die Garantie erstreckt sich auf das gelieferte Gerät mit allen Teilen. Sie wird in der Form geleistet, daß Teile, die
nachweislich trotz sachgemäßer Behandlung und Beachtung der Gebrauchsanweisung aufgrund von Fabrikations- und
Materialfehlern defekt geworden sind, kostenlos ausgetauscht werden. Handbücher und evtl. mitgelieferte Software
sind von der Garantie ausgeschlossen.
b) Die Kosten für Material und Arbeitszeit werden von uns getragen, nicht aber die Kosten für den Versand zur Service-
Werkstätte.
c) Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
d) Wir sind berechtigt, über die Instandsetzung und den Austausch hinaus technische Änderungen (z.B. Firmware-
Updates) vorzunehmen, um das Gerät dem aktuellen Stand der Technik anzupassen. Hierfür entstehen dem Erwerber
keine zusätzlichen Kosten. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
2. Garantiezeit
Die Garantiezeit beträgt für ELSA-Farbmonitore und für Datenkommunikations- und Grafikprodukte 36 Monate. Die
Garantiezeit beginnt mit dem Tag der Lieferung des Gerätes durch den autorisierten ELSA-Fachhändler. Garantieleistun-
gen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist
für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät.
3. Abwicklung
a) Zeigen sich innerhalb der Garantiezeit Fehler des Gerätes, so sind Garantieansprüche unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb von 7 Tagen geltend zu machen.
b) Transportschäden, die äußerlich erkennbar sind (z.B. Gehäuse beschädigt), sind unverzüglich gegenüber der Transport-
person und uns geltend zu machen. Äußerlich nicht erkennbare Schäden sind unverzüglich nach Entdeckung,
spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Anlieferung schriftlich gegenüber der Transportperson und uns zu
reklamieren.
c) Zur Entgegennahme von Garantieansprüchen sind ausschließlich die autorisierten ELSA-Fachhändler befugt. Eine Liste
mit Namen und Anschriften dieser Unternehmen kann der Erwerber bei uns anfordern.
d) Der Transport zu und von der Stelle, welche die Garantieansprüche entgegennimmt und/oder das instandgesetzte
Gerät austauscht, geschieht auf eigene Gefahr und Kosten des Erwerbers.
e) Garantieansprüche werden nur berücksichtigt, wenn mit dem Gerät eine Kopie des Rechnungsoriginals vorgelegt wird.
4. Ausschluß der Garantie
Jegliche Garantieansprüche sind insbesondere ausgeschlossen,
a) wenn das Gerät durch den Einfluß höherer Gewalt oder durch Umwelteinflüsse (Feuchtigkeit, Stromschlag, Staub u.ä.)
beschädigt oder zerstört wurde;
b) wenn das Gerät unter Bedingungen gelagert oder betrieben wurde, die außerhalb der technischen Spezifikationen
liegen;
c) wenn die Schäden durch unsachgemäße Behandlung - insbesondere durch Nichtbeachtung der Systembeschreibung
und der Betriebsanleitung - aufgetreten sind;
d) wenn das Gerät durch hierfür nicht von uns ermächtigte Personen geöffnet, repariert oder modifiziert wurde;
e) wenn das Gerät mechanische Beschädigungen irgendwelcher Art aufweist;
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MicroLink ISDN/TLpro Handbuch © 1997 ELSA GmbH

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