Kurzbeschreibung
2.1 Die CE-Kennzeichnung
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Die CE-Kennzeichnung erfolgt aufgund einer Richtlinie des Rates der Euro-
päischen Gemeinschaft vom 29. April 1991 zur Angleichung der Rechtsvor-
schriften der Mitgliedsstaaten über Telekommunikationsendeinrichtungen
einschließlich der gegenseitigen Anerkennung ihrer Konformität. Alle ISDN-
Endgeräte mit der CE-Kennzeichnung dürfen in den Ländern der EU, mit
Ausnahme von Deutschland und Frankreich, an das Euro-ISDN-Netz ange-
schlossen werden. ISDN-Endgeräte, die in Deutschland bzw. Frankreich einge-
setzt werden, müssen zusätzlich zum CE-Kennzeichen übergangsweise noch
das deutsche bzw. das französische Zulassungszeichen aufweisen (siehe auch
Seite 74).
MicroLink ISDN/TLpro hat als erstes ISDN-Gerät in Deutschland beim BZT
eine
Zulassung nach dem neuen EG-Verfahren erhalten und darf somit in allen
EU-Ländern (außer Frankreich) an das Euro-ISDN-Netz angeschlossen werden.
MicroLink ISDN/TLpro verhält sich somit entsprechend:
NET 3 (ISDN-Basiszugang)
n
EMV-Richtlinien
n
Sicherheitsrichtlinien
n
MicroLink ISDN/TLpro Handbuch © 1997 ELSA GmbH