Pedelecs
Pedelecs (Pedal Electric Cycles) oder auch EPACs (Elec-
trically Power Assisted Cycles) sind Fahrräder, bei de-
nen sich der Hilfsmotor nur einschaltet, wenn Sie in die
Pedale treten. Stellen Sie das Treten ein, schaltet auch
der Motor ab.
Um ein MERIDA Pedelec
(e)
fahren zu dürfen, benötigen
Sie keinen Führerschein, wenn sich die Unterstützung
durch den Motor automatisch bei einer Geschwindigkeit
von 25 km/h abschaltet. Auch brauchen Sie keine Be-
triebserlaubnis und kein Versicherungskennzeichen.
MERIDA Pedelecs sind Fahrräder vor dem Gesetz, Sie
dürfen bzw. müssen Radwege uneingeschränkt benut-
zen. Das Tragen eines Helms wird empfohlen, ist aber
keine Pflicht (f).
Verwechseln Sie Ihr MERIDA Pedelec nicht mit ei-
nem „schnellen MERIDA Pedelec" (S-Pedelec) (Siehe
Schnelle Pedelecs).
Das Gros der MERIDA Pedelecs ist zum ausschließli-
chen Einsatz auf Wegen und Straßen mit glatter Ober-
fläche konstruiert (g). Benutzen Sie ausschließlich
Routen, die für Fahrräder freigegeben sind. Für den Ein-
satz im Gelände sind ausschließlich MERIDA Offroad
Pedelecs geeignet. Der Einsatz von MERIDA Trekking
Pedelecs im Gelände kann zu Stürzen mit nicht vorher-
sehbaren Folgen führen.
Die möglicherweise vorhandene Schiebehilfe
terstützt Sie, wenn Sie das MERIDA Pedelec schieben
– auch wenn Sie nicht treten – bis zu einer Geschwin-
digkeit von 6 km/h.
Ihr MERIDA Pedelec ist für ein maximales Gesamtge-
wicht ausgelegt. Fahrer, Gepäck und MERIDA Pedelec
werden zusammengerechnet. Das Gesamtgewicht be-
e
trägt 140 kg.
Schnelle Pedelecs
Schnelle Pedelecs (S- oder Speed-Pedelecs) sind
Fahrräder, bei denen der Hilfsmotor Sie auch bei Ge-
schwindigkeiten von über 25 km/h unterstützt, solange
Sie selbst mittreten. Ohne zu treten, unterstützt Sie ein
MERIDA S-Pedelec bis maximal 20 km/h.
f
Die MERIDA S-Pedelecs gelten als Kraftfahrzeuge, ha-
ben eine Betriebserlaubnis oder EU-Typgenehmigung
und unterliegen daher strengen Richtlinien, was den
Ersatz von Bauteilen oder Umbauten angeht.
Wenn Sie nach dem 01. April 1965 geboren wurden, be-
nötigen Sie eine Mofaprüfbescheinigung (Fahrerlaubnis
„Klasse AM") oder eine Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeu-
g
ge.
Die Mofaprüfbescheinigung können Sie ab dem 15. Le-
bensjahr erwerben. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Füh-
rerscheinstelle.
h
(h)
un-
13