7.5 Schlammentnahme durch einen Fachbetrieb
In der Kläranlage sammelt sich im Laufe der Zeit Schlamm an. Bei Erreichen gewisser Grenzen
muss eine Schlammabfuhr durchgeführt werden. Wann eine Schlammentnahme notwendig ist,
wird bei der Wartung festgestellt.
Grundsätzlich gilt:
Die Schlammentnahme erfolgt bedarfsgerecht.
Die Schlammentnahme muss von einem Sachkundigen unter Berücksichtigung der
einschlägigen geltenden Vorschriften vorgenommen werden.
Über die erfolgte Schlammentnahme muss ein Nachweis erstellt und dem Betreiber
übergeben werden.
Erfolgt die Entleerung nicht rechtzeitig, so kann die Biologie Überlastet werden. Eine
ausreichende Reinigungsleistung ist dann nicht mehr gewährleistet.
Die bedarfsgerechte Schlammentsorgung erfolgt auf der Grundlage der im Rahmen der
Wartung festgestellten Schlammspiegelhöhen. Die Schlammentnahme muss gemäß der
örtlich geltenden Bestimmungen erfolgen.
Für die Schlammentnahme selbst ist zu beachten:
Entschlammung über das integrierte Entschlammungsrohr.
Bei Mehrbehälter Anlagen ist die Entschlammung des ersten Behälters ausreichend, da die
einzelnen Kammern bzw. Behälter getaucht miteinander verbunden sind.
Nach dem Entleeren bzw. Entschlammen muss die Anlage umgehend mit Frischwasser
entgegen der Fließrichtung gefüllt werden.
Vorgehensweise:
1. Einschalten der Belüftung im Handbetrieb und kurz durchmischen lassen
2. Einführen des Absaugschlauches in das Entschlammungsrohr bis zum Boden
3. Absaugen bis kein Schlamm/Wasser mehr angesaugt wird, vorgegebener Restwasser-
stand stellt sich selbstständig ein
Wenn kein Entschlammungsrohr vorhanden ist oder weiter als der vorgegebene Restwasser-
stand geleert werden soll, dann kann auch direkt aus der ersten Kammer abgesaugt werden.
Dabei ist darauf zu achten, dass die Einbauteile nicht beschädigt werden (Belüfter!) und ca. 10
cm Rest an Schlamm/Wasser zum Animpfen in der Anlage verbleiben sollen.
Anschließend muss die Kläranlage mit Frischwasser wieder befüllt werden.
7. Betrieb und Wartung
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