7.1 Allgemeine Vorgaben für Wartung, Kontrolle und Bedienung
Die Anlage muss – außer zu Wartungszwecken – immer eingeschaltet bleiben. Wenn die An-
lage länger als 24 Stunden ausgeschaltet wird, ist eine korrekte Abwasserreinigung nicht mehr
oder nur noch stark eingeschränkt möglich.
Die Anlage nur für Wartungs- und Reparaturzwecke abschalten und nach Abschluss
der Arbeiten unverzüglich wieder einschalten!
Bei allen Arbeiten an den mechanischen, elektrischen und pneumatischen/hydrauli-
schen Komponenten den Hauptschalter in Stellung »0« drehen oder den Netzstecker
der Steuerung ausstecken.
7.2 Aufgaben des Betreibers
Der Betreiber einer Kleinkläranlage ist verpflichtet, für einen störungsfreien Betrieb der Anlage
zu sorgen und ein Betriebsbuch zu führen.
In das Betriebsbuch eingetragen werden müssen u.a.
Messwerte
Abweichungen von Sollwerten
Betriebsstörungen
Die Wasserbehörde kann Einsicht in dieses Betriebstagebuch verlangen. Um einen störungs-
freien Betrieb zu gewährleisten, müssen vom Betreiber die nachfolgenden regelmäßigen Kon-
trollen durchgeführt werden.
7.2.1
Tägliche Kontrolle
Den Ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage kontrollieren.
Die Kontrollleuchte leuchtet grün und kein Warnsignal ist zu hören:
Die Anlage ist ordnungsgemäß in Betrieb.
Kontrollleuchte leuchtet gelb oder rot:
Es liegt eine Störung vor. Die Störung umgehend beheben oder Ihren Wartungspartner
informieren.
7. Betrieb und Wartung
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