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Prüfung An Elektrischen Geräten; Fachverantwortung - safetytest 3LN Bedienungsanleitung

Prüfgerät für die sicherheitsprüfungen an elektrischen geräten nach instandsetzung, änderung und prüfung elektrischer geräte
Inhaltsverzeichnis

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10.
Prüfung an elektrischen Geräten
Elektrische Geräte müssen auch nach einer Instandsetzung, Änderung und
Wiederholungsprüfung für ihren Benutzer einen Schutz gegen die Gefahren der
Elektrizität bieten, der mit dem neuer Geräte vergleichbar ist. Ob die notwendige
Sicherheit vorhanden ist, kann durch Prüfungen, nach den entsprechenden Normen,
bestimmt werden. Die nachstehend aufgeführten Prüfungen sind in der angegebenen
Reihenfolge durchzuführen. Jede der Prüfungen muss bestanden sein, bevor mit der
nächsten Prüfung begonnen wird:
Sichtprüfung
-
Schutzleiter Prüfung des Schutzleiters
-
An Geräten der Schutzklasse I eine Messung des Schutzleiterstromes
-
An Geräten der Schutzklasse II sowie für alle berührbare leitfähige Teile von
-
Geräten der Schutzklasse I, die nicht an den Schutzleiter angeschlossen sind,
eine Messung des Berührungsstromes
Funktionsprüfung
-
Anmerkungen:
Bevor an Geräten der Schutzklasse I eine Schutzleiterstrommessung durchgeführt
wird, muss vorher die Schutzleiterwiderstandsmessung erfolgreich durchgeführt
worden sein!
Bevor an Geräten der Schutzklasse II oder III eine Berührungsstrommessung
durchgeführt wird, muss vorher die Isolationswiderstandsmessung mit 500 V DC, z. B.
mit dem Messgerät MetraHit 16i, erfolgreich durchgeführt worden sein! Äußere
Anschlussstellen von im Gerät erzeugten Schutzkleinspannungen sind auf Einhaltung
der Grenzwerte für die Schutzmaßnahme Schutzkleinspannung zu überprüfen!
10.1

Fachverantwortung

An die fachliche Qualifikation einer Elektrofachkraft werden besonders hohe
Anforderungen gestellt. So ist in der BGV A2 und in den VDE-Bestimmungen, die auch
als elektrotechnische Regeln festgeschrieben sind, rechtsverbindlich und damit
zwingend der Einsatz der verantwortlichen Elektrofachkraft vorgeschrieben.
Fachverantwortung umfasst die Verpflichtung zum richtigen Tun. Somit sind die
entsprechenden Regeln der Technik (elektrotechnische Regeln, VDE-Bestimmungen,
usw.) zu beachten. Die Elektrofachkraft darf auch nichts unterlassen, was zur
Schadensvermeidung hätte getan werden müssen. Besonders deutlich wird die
Fachverantwortung, wenn aus welchen Gründen auch immer, keine vollständige
Prüfung durchgeführt werden kann. Ist einer in der entsprechenden Norm
vorgegebenen Prüfgänge aus technischen Gründen oder durch die örtlich
Gegebenheiten oder durch den damit erforderlichen Aufwand nicht durchführbar, so ist
von der Elektrofachkraft zu entscheiden ob trotz dieses Verzichts die Sicherheit
bestätigt werden kann oder nicht. Diese Entscheidung ist zu begründen und zu
dokumentieren und als Fachkraft zu verantworten!
TEST
SAFETY
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