SAFETYTEST EMB2 Bedienungsanleitung
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10 Prüfung an elektrischen Geräten
Die von den Normen geforderten Prüfungen sind durch die integrierten Prüfabläufe realisiert.
Vor Ablauf der Prüfung ist eine Klassifizierung des Prüflings im Profil-Menü notwendig.
Elektrische Geräte müssen auch nach einer Instandsetzung, Änderung und
Wiederholungsprüfung für ihren Benutzer einen Schutz gegen die Gefahren der Elektrizität
bieten, der mit dem Schutz neuer Geräte vergleichbar ist. Ob die notwendige Sicherheit
vorhanden ist, kann durch Prüfungen nach den entsprechenden Normen bestimmt werden.
Die nachstehend aufgeführten Prüfungen sind in der angegebenen Reihenfolge
durchzuführen. Jede der Prüfungen muss bestanden sein, bevor mit der nächsten Prüfung
begonnen wird:
Sichtprüfung
Prüfung des Schutzleiters
Geräte der Schutzklasse I: Messung des Isolationswiderstandes und des
Ableitstromes oder des Isolationswiderstandes, sowie eine Ersatzmessung im
Ersatzableitstromverfahren, soweit dies bei dem Prüfling erlaubt ist.
Geräte der Schutzklasse II sowie für alle berührbaren, leitfähigen Teile von Geräten
der Schutzklasse I, die nicht an den Schutzleiter angeschlossen sind: Messung des
Isolationswiderstandes, des Berührungsstromes oder des Isolationswiderstandes,
sowie eine Ersatzmessung im Ersatzableitstromverfahren, soweit dies bei dem
Prüfling erlaubt ist.
Funktionsprüfung
Hinweise:
Bevor an Geräten der Schutzklasse I eine Schutzleiterstrommessung durchgeführt wird,
muss vorher die Schutzleiterwiderstandsmessung erfolgreich durchgeführt worden sein!
Bevor an Geräten der Schutzklasse II oder III (außer IT Geräte) eine
Berührungsstrommessung durchgeführt wird, sollte vorher die
Isolationswiderstandsmessung mit 500V DC, erfolgreich durchgeführt worden sein!
Äußere Anschlussstellen von im Gerät erzeugten Schutzkleinspannungen sind auf
Einhaltung der Grenzwerte für die Schutzmaßnahme Schutzkleinspannung zu überprüfen!
10.1
Fachverantwortung
An die fachliche Qualifikation einer Elektrofachkraft werden besonders hohe Anforderungen
gestellt. So ist in der DGUV Vorschrift 3 und in den VDE-Bestimmungen, die auch als
elektrotechnische Regeln festgeschrieben sind, rechtsverbindlich und damit zwingend der
Einsatz der verantwortlichen Elektrofachkraft vorgeschrieben. Fachverantwortung umfasst
die Verpflichtung zum richtigen Tun. Somit sind die entsprechenden Regeln der Technik
(elektrotechnische Regeln, VDE-Bestimmungen, usw.) zu beachten. Die Elektrofachkraft darf
auch nichts unterlassen, was zur Schadensvermeidung hätte getan werden müssen.
Besonders deutlich wird die Fachverantwortung, wenn aus welchen Gründen auch immer,
keine vollständige Prüfung durchgeführt werden kann. Ist einer in der entsprechenden Norm
vorgegebenen Prüfgänge aus technischen Gründen oder durch die örtlichen Gegebenheiten
oder durch den damit erforderlichen Aufwand nicht durchführbar, so ist von der
Elektrofachkraft zu entscheiden, ob trotz dieses Verzichts die Sicherheit bestätigt werden
kann oder nicht. Diese Entscheidung ist zu begründen und zu dokumentieren und als
Fachkraft zu verantworten!
10.2
Elektroanschluss
Für die Sicherheit des bauseitigen Elektroanschlusses, sowie, falls vorhanden, auch der
Anschluss eines Potentialausgleiches am Gerät, ist nicht der Hersteller der
anzuschließenden Geräte verantwortlich, sondern nach den gesetzlichen Grundlagen, den
Unfallverhütungsvorschriften und den gültigen Normen, der Auftraggeber. Prüfungen an
Safetytest GmbH
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