10.4
Messungen
Die Sicherheit muss durch Messungen nachgewiesen und dokumentiert werden.
Alle Messungen an Geräten mit Steckvorrichtungen bis 32 A Stromaufnahme können
über die entsprechenden Netzsteckdosen im Prüfgerät direkt gemessen werden. Alle
Messungen an Geräten mit Steckvorrichtungen über 32 A Stromaufnahme, oder an
Geräten die nur über einen Festanschluss verfügen, können über einen Messadapter
(optional) gemessen werden.
10.4.1
Messung Schutzleiterwiderstand
Bei Geräten der Schutzklasse I ist der niederohmige Durchgang des Schutzleiters
zwischen dem Schutzkontakt des Netzsteckers bzw. dem Schutzkontaktes am
Netzanschluss und berührbaren leitfähigen Teilen, die mit dem Schutzleiter verbunden
sein müssen, nachzuweisen. Während der Messung müssen die Anschlussleitungen
des Gerätes in Abschnitten über die ganze Länge, besonders in der Nähe der
Anschlussstellen, bewegt werden. Der Grenzwert für den niederohmigen Durchgang
beträgt ≤ 0,3
weitere 7,5 m bis zu einem Maximalwert von 1,0
Anmerkung:
Bevor an Geräten der Schutzklasse I eine Schutzleiterstrommessung durchgeführt
wird, muss vorher die Schutzleiterwiderstandsmessung erfolgreich durchgeführt
worden sein!
10.4.2
Messung Berührungsstrom
Die Messung des Berührungsstromes ist an allen berührbaren leitfähigen Teilen
durchzuführen. Die Messung ist auch für berührbare leitfähige Teile von Geräten der
Schutzklasse I, die nicht an den Schutzleiter angeschlossen sind, durchzuführen. Für
die Messung ist das zu prüfende Gerät mit Netzspannung zu versorgen. Der
Berührungsstrom darf nicht größer als 0,5 mA sein.
Anmerkungen:
Bevor an Geräten der Schutzklasse II oder III eine Berührungsstrommessung
durchgeführt wird, muss vorher die Isolationswiderstandsmessung mit 500 V DC,
z. B. mit dem Messgerät MetraHit 16i, erfolgreich durchgeführt worden sein!
Äußere Anschlussstellen von im Gerät erzeugten Schutzkleinspannungen sind auf
Einhaltung der Grenzwerte für die Schutzmaßnahme Schutzkleinspannung zu
überprüfen!
10.4.3
Messung Schutzleiterstrom
Während der Messung ist das Gerät nach bestandener Schutzleiterprüfung mit
Netzspannung zu versorgen. Der Schutzleiterstrom darf 3,5 mA nicht übersteigen mit
folgenden Ausnahmen:
Bei Geräten mit Heizelementen mit einer Gesamtanschlussleistung größer 3,5 kW
-
darf der Schutzleiterstrom nicht größer als 1 mA/kW Heizleistung sein.
Bei Geräten mit entsprechend den Gerätenormen zulässigen Schutzleiterströmen
-
größer 3,5 mA ist auf die besondere Schutzleiterverbindung und auf das
Vorhandensein des ggf. vorgeschriebenen Warnhinweises „Hoher Ableitstrom –
Vor Netzanschluss Schutzleiterverbindung herstellen!" zu achten.
Anmerkungen:
Bevor an Geräten der Schutzklasse I eine Schutzleiterstrommessung durchgeführt
wird, muss vorher die Schutzleiterwiderstandsmessung erfolgreich durchgeführt
worden sein!
10.5
Funktionsprüfung
für Geräte mit Anschlussleitungen bis 5 m Länge, zuzüglich 0,1
SAFETY
.
TEST
je
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