Stilllegung
11.2 Endgültige Stilllegung
11.2.3
Fahrzeug entsorgen
254
• Die weitere Verwertung des Fahrzeugs muss nach dem zum Zeit-
punkt der Verwertung gültigen Stand der Technik erfolgen und ist un-
ter Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften durchzuführen.
• Alle Teile müssen, je nach Material, an den dafür vorgesehenen Stel-
len entsorgt werden.
• Bei der Verwertung auf Materialtrennung achten.
• Auf umweltgerechte Entsorgung von Betriebs- und Hilfsstoffen ach-
ten.
Betriebsanleitung | WL60 | 1000432281 | 09/2019 | [de]