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Motor Entkonservieren; Fahrzeug Wieder In Betrieb Nehmen; Endgültige Stilllegung; Vor Der Entsorgung - Wacker Neuson WL60 Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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11.1.4

Motor entkonservieren

11.1.5

Fahrzeug wieder in Betrieb nehmen

11.2
Endgültige Stilllegung
11.2.1
Hinweise zur endgültigen Stilllegung
11.2.2

Vor der Entsorgung

[de] | 09/2019 | 1000432281 | WL60 | Betriebsanleitung
• Verschlüsse der Ansaug- und der Abgasöffnung des Motors entfer-
nen.
• Korrosionsschutzmittel von den Riemenscheiben entfernen.
• Lüfterriemen montieren.
• Konservierungsöl ablassen und Motoröl einfüllen.
• Motor in Betrieb nehmen.
• Riemenspannung nach den ersten zwei Betriebsstunden kontrollie-
ren.
• Konservierung des Motors entfernen.
• Batterie einbauen.
• Luftdruck der Reifen prüfen.
• Konservierung der Kolbenstangen der Hydraulikzylinder entfernen.
• Fahrzeug auf die Räder stellen.
• Funktionen der elektrischen Anlage kontrollieren.
• Hydrauliksystem entlüften.
• Funktionen der Lenkung und der Bremse kontrollieren.
Ist das Fahrzeug nicht mehr zur bestimmungsgemäßen Verwendung vor-
gesehen, muss sichergestellt werden, dass es nach den geltenden Vor-
schriften stillgelegt bzw. außer Betrieb genommen und entsorgt wird.
Öl und ölhaltige Abfälle nicht ins Erdreich und in Gewässer gelangen las-
sen! Die verschiedenen Materialien sowie Betriebs- und Hilfsstoffe ge-
trennt und umweltgerecht entsorgen!
• Alle geltenden Sicherheitsvorschriften bezüglich der Stilllegung des
Fahrzeugs sind ein zuhalten.
• Sicherstellen, dass das Fahrzeug von der Stilllegung bis zur weiteren
Entsorgung nicht betrieben werden kann.
• Sicherstellen, dass keine umweltgefährdenden Betriebs- und Hilfss-
toffe austreten und dass keine sonstigen Gefahren durch das Fahr-
zeug am Abstellplatz eintreten können.
• Fahrzeug gegen unbefugtes Benutzen sichern! Alle Öffnungen (Tü-
ren, Fenster, Motorhaube) abschließen und das Fahrzeug sichern.
• Alle Schutzeinrichtungen anbringen.
• Leckagen an Motor, Tanks und Hydrauliksystem beheben.
• Batterie ausbauen.
• Fahrzeug an einem Platz lagern, der gegen Betreten unbefugter Per-
sonen gesichert ist.
Stilllegung
Endgültige Stilllegung 11.2
11
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