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Mettler Toledo APW Handbuch Seite 17

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RoHS: Die Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe (Restriction of Hazardous Substances
Directive, RoHS) wird als 2002/95/EG bezeichnet. Sie wurde im Februar 2003 von der Europäischen Union
verabschiedet. Die RoHS-Richtlinie trat am 1. Juli 2006 in Kraft und muss von allen Mitgliedsstaaten eingeführt
und rechtlich umgesetzt werden. Diese Richtlinie schränkt (mit Ausnahmen) die Verwendung von sechs
Gefahrenstoffen bei der Herstellung bestimmter Elektro- und Elektronikgeräte ein. Diese Substanzen sind:
• Blei (Pb)
• Quecksilber (Hg)
• Cadmium (Cd)
• Sechswertiges Chrom (Cr6+)
• Polybromierte Biphenyle (PBB)
• Polybromierter Diphenylether (PBDE)
Die maximal zulässigen Konzentrationen in Produkten, für die keine Ausnahmen gelten, betragen 0,1 % oder
1000 ppm des Gewichts (ausgenommen Cadmium, für das eine maximale Konzentration von 0,01 % oder
100 ppm gilt).
APW-Wägemodule erfüllen die Anforderungen der RoHS-Richtlinie.
MID: Die Richtlinie für Messinstrumente (Measuring Instruments Directive, 2004/22/EG) ist eine Richtlinie der
Europäischen Union für zehn unterschiedliche Instrumente und Systemtypen, die eine Messfunktion erfüllen.
Die Richtlinie regelt alle technischen Anforderungen und Fehlergrenzen für die entsprechenden Messinstrumente
und gilt für alle Instrumente, die im öffentlichen Interesse Messaufgaben in den Bereichen Gesundheitswesen,
Sicherheit und Schutz der Allgemeinheit, Umweltschutz, Verbraucherschutz, Steuererhebung und allgemeine
kommerzielle Anwendungen erfüllen. Unter anderem gilt diese Richtlinie auch für automatische Wägeinstrumente.
Die Richtlinie für Wägeinstrumente wird im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und in der Schweiz wie folgt als
nationales Gesetz implementiert: Wenn ein Land bereits über ein nationales Gesetz für eines der von der MID-
Richtlinie abgedeckten Instrumente verfügt, muss das entsprechende Modul der Richtlinie als nationales Gesetz
implementiert werden und das bisher geltende Gesetz ersetzen. Verfügt ein Land über kein nationales Gesetz für
einen Gerätetyp, ist die Umsetzung des entsprechenden Moduls in nationales Recht freiwillig.
APW-Wägemodule besitzen diese Zulassung nicht.
Hygienisches Design: Die wichtigsten Richtlinien für hygienisches Design sind im Folgenden aufgeführt:
• EHEDG
• NSF
EHEDG ist eine Organisation mit Sitz in Europa, die Richtlinien zu hygienischen Entwicklungsaspekten für die
sichere und gesunde Herstellung von Lebensmitteln herausgibt. Dies wird durch Gerätezertifizierungen erzielt,
um Gerätehersteller und Lebensmittelproduzenten zu unterstützen.
Instrumente müssen so konstruiert und ausgeführt sein, dass sie einfach zu reinigen sind, um bakterielle
Verunreinigungen der Lebensmittel bei der Herstellung zu vermeiden.
Allgemeine Spezifikationen entsprechend EHEDG:
• Mindestens Stahl der Sorte AISI 300 (z. B. 304, 316, 316L bzw. 1.4301, 1.4401, 1.4404): einfach zu
reinigendes Material, nicht korrosive Klebstoffe
• Innenradius von Ecken >3 mm, keine Ecken <90°
• Keine horizontalen Flächen zur Vermeidung von Restwasser (Bakterien)
• Glatte Oberfläche (Ra <0,8 μm, keine Löcher, einfache Reinigung usw.)
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Zulassungen
METTLER TOLEDO
© 06/2014

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