ACHTUNG
Ein Entleeren des Wasserkreislaufs ist unbedingt erforderlich, wenn die Einheit eine gewisse Zeit über in einer
Umgebung stillstehen muss, in der die benutzte Flüssigkeit aufgrund der Umgebungstemperatur einfrieren kann.
Bei vorhandener Pumpe muss diese entleert und besonders darauf geachtet werden, eventuelle Wasseransammlungen aus
dem Laufrad abzulassen.
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Ü b e r d r u c k v e n t i l ( o p t i o n a l e n )
Das Druckbegrenzungsventil wird werkseitig geeicht, wobei der Nenndurchsatz der bei der Standardspannung von 400V/
3Ph/50Hz betriebenen Pumpe berücksichtigt wird.
Vor dem Einsatz der Maschine im Feld ist das Begrenzungsventil zu eichen, dabei ist der Nenndurchsatz der Anlage, die mit
der Maschine verbunden ist, und die Versorgungsspannung zu berücksichtigen..
Um das Überdruckventil zu kalibrieren, gehen Sie folgendermaßen vor.
9 . 7 . 1
A l lg e m e i n e S i c h e r h e i t s h i n w e i s e
•
Benutzen Sie diese Armatur nur:
- bestimmungsgemäß
- in einwandfreiem Zustand
- sicherheits- und gefahrenbewusst.
•
Die Einbauanleitung ist zu beachten.
•
Störungen, welche die Sicherheit beeinträchtigen können, sind umgehend zu beseitigen.
•
Die Ventil ist ausschließlich für den in dieser Einbauanleitung angeführten Verwendungsbereich bestimmt.
Eine andere oder darüber hinausgehende Benutzung gilt als nicht bestimmungsgemäß.
•
Mit dem Entfernen einer vorhandenen Werksplombierung erlischt die Werks-garantie für die
Ventileinstellung.
•
Alle Montagearbeiten sind durch autorisiertes Fachpersonal durchzuführen.
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A l l g e m e i n e H i n w e i s e
Druckbegrenzungsventile sind hochwertige Armaturen, die besonders sorgfältig behandelt werden müssen. Die Dichtflächen
sind an Sitz und Kegel feinstbearbeitet, dadurch wird die notwendige Dichtheit erreicht. Das Eindringen von Fremdkörpern
TWEevo Tech 031÷802
Die Angaben dieses Handbuchs sind unverbindlich und können vom Hersteller ohne Vorankündigung geändert werden. Vervielfältigung verboten
Kondensator mit Rohrbündel
TWEevo Tech 201÷802
BETRIEBS- UND WARTUNGSANLEITUNG
Kapitel 9 - Betrieb und Wartung
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