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Beleuchtung; Beleuchtung Für Den Straßenverkehr; Beleuchtung (Nicht Für Den Straßenverkehr Vorgesehen) - Ottobock 490E75 0_C Gebrauchsanweisung

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Gebrauch
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6.16.2 Beleuchtung

Informationen zum Auswechseln kaputter Leuchtmittel: siehe Seite 122.
6.16.2.1 Beleuchtung für den Straßenverkehr
Die montierte Beleuchtung ermöglicht das Fahren im Straßenverkehr bei Dunkelheit und ist nur zur Verwendung
an motorisierten Krankenfahrstühlen zugelassen.
Das Licht, die Blinker links und rechts sowie die Warnblinker werden über das Bedienpult bedient.
Beleuchtung vorn
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Beleuchtung hinten
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6.16.2.2 Beleuchtung (nicht für den Straßenverkehr vorgesehen)
Die montierte Beleuchtung erleichtert das Fahren auf Fußwegen bei Dunkelheit. Elektrorollstühle mit dieser Aus­
stattung dürfen nicht im Straßenverkehr benutzt werden.
Die Beleuchtung ist vorn in Fahrtrichtung rechts montiert. Der Leuchtwinkel wird durch Rastnasen gesichert.
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Bedienpulthalter wegschwenken
1) Den Bedienpulthalter mit etwas Druck zur Seite
drücken.
→ Das Drehelement ist entriegelt.
2) Den Bedienpulthalter seitlich wegschwenken.
INFORMATION: Beim Zurückdrehen in die Ur­
sprungsposition rastet das Drehelement wieder
ein.
Die Frontbeleuchtung besteht aus 2 Frontleuchten mit
integrierten Blinkern (siehe Abb. 97, links).
Die Frontbeleuchtung ist magnetisch mit dem Rollstuhl
verbunden, um Beschädigungen beim Manövrieren in
Engstellen zu vermeiden.
Sollte die Frontbeleuchtung vom Halter getrennt wor­
den sein, so kann sie einfach wieder an die vorherige
Position gesteckt werden (siehe Abb. 97, rechts).
Beim Aufstecken des Beleuchtungskörpers ist darauf
zu achten, dass sich keine Fremdkörper auf den Ma­
gneten befinden.
Der Leuchtwinkel wird durch Rastnasen gesichert.
Die Heckbeleuchtung besteht aus 2 LED-Heckleuchten
mit integrierten Blinkern.
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