Funktionale Sicherheit
12
Sicherheitstechnische Auflagen
12.3
Sicherheitstechnische Auflagen
12.3.1
Zulässige Geräte
12.3.2
Anforderungen an die Installation
478
Produkthandbuch – MOVIDRIVE
Die Voraussetzung für den sicheren Betrieb ist das korrekte Einbinden der Antriebssi-
cherheitsfunktionen des Geräts in eine applikationsbezogene übergeordnete Antriebs-
sicherheitsfunktion. Es ist in jedem Falle eine anlagen-/maschinenspezifische Risiko-
beurteilung durch den Anlagen-/Maschinenhersteller zu erstellen und für den Einsatz
des Antriebssystems mit dem Gerät zu berücksichtigen.
Die Verantwortung für die Übereinstimmung der Anlage oder Maschine mit geltenden
Sicherheitsbestimmungen liegt beim Anlagen- oder Maschinenhersteller und beim Be-
treiber.
Bei Installation und Betrieb des Geräts in sicherheitsgerichteten Anwendungen sind
folgende Anforderungen zwingend einzuhalten:
•
Verwendung der zulässigen Geräte
•
Anforderungen an die Installation
•
Anforderungen an externe Sicherheitssteuerungen und Sicherheitsschaltgeräte
•
Anforderungen an die Inbetriebnahme
•
Anforderungen an den Betrieb
Die folgenden Gerätevarianten von MOVIDRIVE
te Anwendungen zulässig:
Gerät
®
MOVIDRIVE
modular
(Einachs- und Doppelachsmodul)
•
Die Komponenten müssen gegen leitfähige Verschmutzungen geschützt werden,
z. B. durch Einbau in einen Schaltschrank mit der Schutzart IP54 gemäß
IEC 60529.
Unter der Voraussetzung, dass am Aufstellort das Auftreten von leitfähigen Ver-
schmutzungen ausgeschlossen werden kann, ist auch eine entsprechend geringe-
re Schutzart des Schaltschranks unter Beachtung der zutreffenden Normen, z. B.
EN 60204‑1, zulässig.
•
Die Verdrahtungstechnik muss entsprechend der Norm EN 60204-1 erfolgen.
•
Die STO-Steuerleitungen müssen EMV-gerecht und wie folgt verlegt werden:
– Innerhalb eines Einbauraums können Einzeladern verlegt werden.
– Außerhalb eines geschlossenen Einbauraums müssen geschirmte Leitungen
dauerhaft (fest) verlegt und gegen äußere Beschädigungen geschützt, oder
gleichwertige Maßnahmen ergriffen werden.
– Die für die Anwendung jeweils gültigen Vorschriften sind zu beachten.
– Die M- und die P-Leitungen von der/dem externen Sicherheitssteuerung/Si-
cherheitsschaltgerät zum Gerät müssen eng nebeneinander und mit einer Lei-
tungslänge ≤ 100 m verlegt werden.
– Die M- und die P-Leitungen von der externen Sicherheitseinrichtung zum Gerät
müssen die gleiche Länge aufweisen. Ein Längenunterschied ≤ 3 % zwischen
den Leitungen ist zulässig.
®
modular
®
modular sind für sicherheitsgerichte-
Baugröße
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