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Bedingungen Für Die Vervielfältigung, Verbreitung Und Bearbeitung - Avaya 2050 IP Softphone Benutzerhandbuch

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Zudem ist jedes kostenlose Programm permanent durch Software-Patente bedroht.
Wir möchten die Gefahr ausschließen, dass Zweit-Distributoren eines freien Programms
individuell Patente lizenzieren – mit dem Ergebnis, dass das Programm proprietär würde.
Um dies zu verhindern, haben wir klargestellt, dass jedes Programm entweder für freie
Benutzung durch jedermann lizenziert werden muss oder überhaupt nicht lizenziert
werden darf.
Es folgen die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung.
BEDINGUNGEN FÜR DIE VERVIELFÄLTIGUNG, VERBREITUNG
UND BEARBEITUNG
0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm und jedes andere Werk, in dem ein entsprechender
Vermerk des Copyright-Inhabers darauf hinweist, dass das Werk unter den Bestimmungen
dieser General Public License verbreitet werden darf. Im Folgenden wird jedes derartige
Programm oder Werk als „das Programm" bezeichnet; die Formulierung „auf dem
Programm basierendes Werk" bezeichnet das Programm sowie jegliche Bearbeitung des
Programms im urheberrechtlichen Sinne, also ein Werk, welches das Programm, auch
auszugsweise, enthält, sei es unverändert oder verändert und/oder in eine andere Sprache
übersetzt. (Im Folgenden wird die Übersetzung ohne Einschränkung als „Bearbeitung"
eingestuft.) Jeder Lizenznehmer wird im Folgenden als „Sie" angesprochen.
Andere Handlungen als Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung werden von dieser
Lizenz nicht berührt; sie fallen nicht in ihren Anwendungsbereich. Der Vorgang der
Ausführung des Programms wird nicht eingeschränkt und die Ausgaben des Programms
unterliegen dieser Lizenz nur, wenn der Inhalt ein auf dem Programm basierendes Werk
darstellt (unabhängig davon, dass die Ausgabe durch die Ausführung des Programms
erfolgte). Ob dies zutrifft, hängt von den Funktionen des Programms ab.
1. Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien des Quelltextes des Programms,
wie Sie ihn erhalten haben, anfertigen und verbreiten. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie
mit jeder Kopie einen entsprechenden Copyright-Vermerk sowie einen Haftungsausschluss
veröffentlichen, alle Vermerke, die sich auf diese Lizenz und das Fehlen einer Garantie
beziehen, unverändert lassen und des Weiteren allen anderen Empfängern des Programms
zusammen mit dem Programm eine Kopie dieser Lizenz zukommen lassen.
Sie dürfen für den eigentlichen Kopiervorgang eine Gebühr verlangen. Wenn Sie es
wünschen, dürfen Sie gegen Entgelt auch eine Garantie für das Programm anbieten.
2. Sie dürfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils davon verändern, wodurch ein
auf dem Programm basierendes Werk entsteht; Sie dürfen derartige Bearbeitungen unter
den Bestimmungen von §1 vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, dass zusätzlich
alle folgenden Bedingungen erfüllt werden:
a.
Sie müssen die veränderten Dateien mit einem auffälligen Vermerk versehen, der
auf die von Ihnen vorgenommene Modifizierung und das Datum jeder Änderung
hinweist.
b.
Sie müssen dafür sorgen, dass jede von Ihnen verbreitete oder veröffentlichte
Arbeit, die ganz oder teilweise von dem Programm oder Teilen davon abgeleitet
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