Elektrische Installation
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Motoren der Ausführung 2G, 2D, 2GD, 3G, 3D und 3GD
5.12.3
Schutz gegen unzulässig hohe Oberflächentemperaturen
Schutz ausschließlich mit Motorschutzschalter
Schutz ausschließlich mit Kaltleiter-Temperaturfühler (/TF)
Schutz mit Motorschutzschalter und zusätzlichem Kaltleiter-Temperaturfühler
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Betriebsanleitung – EDR..71 – 315, EDRN63 – 315
Beachten Sie bei Installation von Motoren mit S1-Kennzeichnung mit Motorschutz-
schalter nach EN 60947 Folgendes:
•
Bei Ausführung 2G und 2GD: Die Ansprechzeit des Motorschutzschalters muss
bei dem auf dem Typenschild aufgeführten Anzugsstromverhältnis I
als die Erwärmzeit t
E
•
Der Motorschutzschalter muss bei Ausfall einer Phase allpolig abschalten.
•
Der Motorschutzschalter muss von einer benannten Stelle zugelassen und mit
einer entsprechenden Kennzeichnung für den Explosionsschutz versehen sein.
•
Der Motorschutzschalter muss an den Bemessungsstrom des Motors gemäß dem
Typenschild angepasst sein. Bei der Ausführung 2G, 2D und 2GD steht der zuläs-
sige Bemessungsstrom des Motors zudem auf der Baumuster-Prüfbescheinigung.
Motoren mit S1, S4-50-%-Kennzeichnung, die mit Kaltleiter-Temperaturfühler ausge-
rüstet sind: Der Kaltleiter-Temperaturfühler ist durch ein hierfür geeignetes Gerät aus-
zuwerten. Die gültigen Installationsvorschriften diesbezüglich sind einzuhalten.
WARNUNG
Zerstörung der Temperaturfühler und infolge dessen Explosionsgefahr durch unzu-
lässige Erhitzung des Motors.
Verletzungen und Tod durch Explosion.
•
Legen Sie keine Spannungen > 30 V an.
Die Kaltleiter-Temperaturfühler entsprechen DIN VDE V 0898-1-401.
Kontroll-Widerstandsmessung (Messgerät mit U ≤ 2,5 V oder I < 1 mA):
•
Messwerte normal: 20 – 500 Ω, Warmwiderstand > 4000 Ω
Der Kaltleiter-Temperaturfühler (/TF) ist zur Aufrechterhaltung einer betriebssicheren
Isolation und zur thermischen Überwachung erforderlich.
Die Auswertefunktion der Temperaturüberwachung muss in Verbindung mit dem Tem-
peraturfühler-Messkreis aktiviert sein und bei Übertemperatur zwingend wirksam wer-
den.
Die für den ausschließlichen Schutz mit Motorschutzschalter genannten Konditionen
treffen auch hier zu. Der Schutz über die Kaltleiter-Temperaturfühler (/TF) stellt nur
eine ergänzende Schutzmaßnahme dar, die für die Zulassung unter Umgebungsbe-
dingungen mit Explosionsgefahr keine Bedeutung hat.
des Motors.
/I
kürzer sein
A
N