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Einleitung; Allgemeine Informationen; Zeichenerklärung; Empfang - SORG Vector Serviceheft Für Den Reha-Techniker

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Inhaltsverzeichnis

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Vector
1.1

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

� HINWEIS
Dieses Serviceheft enthält Anleitungen zur korrekten An-
passung des Rollstuhls auf die individuellen Vorgaben
des Benutzers und ist in erster Linie für den Reha-Tech-
niker gedacht.
ACHTUNG
Alle hier aufgeführten Arbeiten sind aus Sicherheitsgrün-
den ausschließlich von einem qualifizierten Reha-Techni-
ker auszuführen.
Alle unsere Rollstühle erfüllen die Richtlinien und Anforde-
rungen nach 93/42/EWG und EN12183:2014. SORG Roll-
stuhltechnik ist darüber hinaus nach dem Qualitätsma-
nagement-System ISO 9001 zertifiziert. Damit wird von der
Entwicklung bis zur Montage die Qualität unserer Rollstühle
in allem Schritten sichergestellt und dokumentiert.
Wenn Sie Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter
(+49 7254 9279-0).
1.2
ZEICHENERKLÄRUNG
ACHTUNG
Auf diese Weise wird auf personenbezogene Sicher-
heitsaspekte von äußerster Wichtigkeit hingewiesen.
� HINWEIS
Hiermit werden HINWEISE oder Regeln von großer Wich-
tigkeit markiert.
INFORMATION
Hiermit werden INFORMATIONEN für die Montage bzw.
Einstellungsarbeiten gekennzeichnet.
LESEN
Verweist auf zusätzliche Lektüre.
FETTDRUCK
Fett gedruckte Texte heben wichtige Passagen oder Be-
merkungen hervor.
1.3

EMPFANG

HINWEIS
AUSLIEFERUNG
Alle unsere Rollstühle werden im Werk komplett montiert,
auf ihre Funktionstüchtigkeit und Fehlerfreiheit geprüft und
von geschulten Mitarbeitern des Versands in Spezialkar-
tons transportsicher verpackt.
SPEDITION
Wir müssen Sie aus Haftungsgründen bitten, den Rollstuhl
sofort nach Erhalt und noch im Beisein des Überbringers
(der Spedition) auf mögliche Schäden durch den Transport
zu überprüfen.
TRANSPORTSCHÄDEN
Im Schadensfall verfahren Sie bitte wie folgt:
verfassen Sie ein kurzes, Schadensprotokoll bzw.
eine Tatbestandsaufnahme, nach Möglichkeit mit
aussagekräftigen Fotos,
lassen sie sich die Personalien des Überbringers
6
geben (Führerschein etc.),
informieren Sie uns umgehend.
HINWEIS
Unterschreiben Sie die Empfangsbestätigung der Spedi-
tion erst nach sorgfältiger Überprüfung auf Schadensfrei-
heit.
HINWEIS
Verspätet gemeldete Schäden können nach gültiger
Rechtslage weder uns noch der Spedition gegenüber gel-
tend gemacht werden!
1.4
BESITZVERHÄLTNISSE
§ 33 Abs.5 SGB V besagt, daß Ihnen die Krankenkasse
das Hilfsmittel als Eigentum gewähren kann aber nicht
muß. Klären Sie, ob Sie den Rollstuhl ggf. wieder an Ihre
Krankenkasse zurückgeben müssen.
1.5

SERVICE UND WARTUNG

LESEN
§ 33 Abs. 1, Satz 3, SGB V regelt das Thema „Wartung,
Instandsetzung und Ersatzbeschaffung" als in der Zu-
ständigkeit des Kostenträgers liegend. Lassen Sie - nach
vorheriger Absprache mit Ihrem Kostenträger - regelmä-
ßig alle sicherheitsrelevanten Inspektionen, Instandset-
zungsmaßnahmen und ggf. Reparaturen durchführen,
um das Hilfsmittel betriebstauglich zu erhalten.
ACHTUNG
Bei allen Arbeiten an beweglichen und/oder rotierenden
Teilen besteht QUETSCHGEFAHR für Finger und andere
Körperteile.
ACHTUNG
Nur die regelmäßige Wartung aller sicherheitsrelevanten
Teile am Rollstuhl durch eine qualifizierte Reha-Werk-
statt schützt vor Schaden und erhält unsere Herstellerge-
währleistung aufrecht.
ACHTUNG
Für alle Service- und Wartungsarbeiten dürfen aus-
schließlich Originalersatzteile verwendet werden.
INFORMATION
Verfahren Sie nach dem Wartungsplan in der Bedie-
nungsanleitung.

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