1 EINLEITUNG
1.1
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
�
HINWEIS
Dieses Serviceheft enthält Anleitungen zur korrekten
Einstellung des Rollstuhls auf die individuellen Vorgaben
eines Benutzers. Es ist in erster Linie für den Reha-Tech-
niker gedacht.
ACHTUNG
Alle hier aufgeführten Arbeiten sind aus Sicherheitsgrün-
den ausschließlich von einem qualifizierten Reha-Techni-
ker auszuführen.
Alle unsere Rollstühle erfüllen die Richtlinien und Anforde-
rungen nach 93/42/EWG und EN12183:2014. SORG Roll-
stuhltechnik ist darüber hinaus nach dem Qualitätsma-
nagement-System ISO 9001 zertifiziert. Damit wird von der
Entwicklung bis zur Montage die Qualität unserer Rollstühle
in allem Schritten sichergestellt und dokumentiert.
Wenn Sie Fragen haben, wird Ihnen unser kompetentes
Team gerne weiterhelfen (+49 7254 9279.0).
INFORMATION
Vorverkaufsinformationen können Sie auf unserer Websei-
te unter dem Spezifikationsdatenblatt des Rollstuhls fin-
den.
1.2
ZEICHENERKLÄRUNG
ACHTUNG
Auf diese Weise wird auf personenbezogene Sicherheitsas-
pekte von äußerster Wichtigkeit hingewiesen.
�
HINWEIS
Hiermit werden HINWEISE oder Regeln von großer Wichtig-
keit markiert.
INFORMATION
Hiermit werden INFORMATIONEN für die Montage bzw. Ein-
stellungsarbeiten gekennzeichnet.
LESEN
Verweist auf zusätzliche Lektüre.
FETTDRUCK
Fett gedruckte Texte heben wichtige Passagen oder Bemer-
kungen hervor.
1.3
EMPFANG
AUSLIEFERUNG
Alle unsere Rollstühle werden im Werk komplett montiert,
auf ihre Funktionstüchtigkeit und Fehlerfreiheit geprüft und
von geschulten Mitarbeitern des Versands in Spezialkar-
tons transportsicher verpackt.
SPEDITION
EMPFANGNAHME
�
HINWEIS
Aus Haftungsgründen müssen Sie den Rollstuhl SOFORT
nach Erhalt und NOCH IM BEISEIN des Überbringers (der
Spedition) auf mögliche Schäden durch den Transport
überprüfen. Der Spediteur ist verpflichtet zu warten.
EMPFANGSBESTÄTIGUNG
�
HINWEIS
Unterschreiben Sie die Empfangsbestätigung erst nach
sorgfältiger Überprüfung auf Schadensfreiheit.
�
HINWEIS
Im Schadensfall vermerken Sie auf der Empfangsbestä-
tigung, dass Sie den Rollstuhl schadhaft in Empfang ge-
nommen haben.
TRANSPORTSCHADEN
Im Schadensfall verfahren Sie bitte wie folgt:
•
verfassen Sie ein kurzes Schadensprotokoll bzw.
eine Tatbestandsaufnahme, nach Möglichkeit mit
aussagekräftigen Fotos,
•
lassen sie sich die Personalien des Überbringers
geben (Führerschein etc.),
•
informieren Sie uns umgehend.
�
HINWEIS
Verspätet gemeldete Schäden können nach gültiger
Rechtslage weder uns noch der Spedition gegenüber gel-
tend gemacht werden!
1.4
SERVICE UND WARTUNG
LESEN
§ 33 Abs. 1, Satz 3, SGB V regelt das Thema „Wartung,
Instandsetzung und Ersatzbeschaffung" als in der Zu-
ständigkeit des Kostenträgers liegend. Lassen Sie - nach
vorheriger Absprache mit Ihrem Kostenträger - regelmä-
ßig alle sicherheitsrelevanten Inspektionen, Instandset-
zungsmaßnahmen und ggf. Reparaturen durchführen,
um das Hilfsmittel betriebstauglich zu erhalten.
ACHTUNG
Bei allen Arbeiten an beweglichen und/oder rotierenden
Teilen besteht QUETSCHGEFAHR für Finger und andere
Körperteile.
ACHTUNG
Nur die regelmäßige Wartung aller sicherheitsrelevanten
Teile am Rollstuhl durch eine qualifizierte Reha-Werk-
statt schützt vor Schaden und erhält unsere Herstellerge-
währleistung aufrecht.
ACHTUNG
Für alle Service- und Wartungsarbeiten dürfen aus-
schließlich Originalersatzteile verwendet werden.
Serviceheft
5