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Einleitung; Allgemeine Informationen; Zeichenerklärung; Empfang - SORG LoopSORG Typ 802 Serviceheft Für Den Reha-Techniker

Inhaltsverzeichnis

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1 EINLEITUNG

1.1

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

HINWEIS
Dieses Serviceheft enthält Anleitungen zur korrekten
Einstellung des Rollstuhls auf die individuellen Vorgaben
eines Benutzers. Es ist in erster Linie für den Reha-Tech-
niker gedacht.
ACHTUNG
Alle hier aufgeführten Arbeiten sind aus Sicherheitsgrün-
den ausschließlich von einem qualifizierten Reha-Techni-
ker auszuführen.
Alle unsere Rollstühle erfüllen die Richtlinien und An-
forderungen
nach
93/42/EWG,
EN12183:2009. SORG Rollstuhltechnik ist darüber hinaus
nach dem Qualitätsmanagement-System ISO 9001 zertifi-
ziert. Damit wird von der Entwicklung bis zur Montage die
Qualität unserer Rollstühle in allem Schritten sichergestellt
und dokumentiert.
Wenn Sie Fragen haben, wird Ihnen unser kompetentes
Team gerne weiterhelfen (+49 7254 9279-0).
1.2
ZEICHENERKLÄRUNG
ACHTUNG
Auf diese Weise wird auf personenbezogene Sicherheitsas-
pekte von äußerster Wichtigkeit hingewiesen.
HINWEIS
Hiermit werden HINWEISE oder Regeln von großer Wichtig-
keit markiert.
INFORMATION
Hiermit werden INFORMATIONEN für die Montage bzw. Ein-
stellungsarbeiten gekennzeichnet.
LESEN
Verweist auf zusätzliche Lektüre.
FETTDRUCK
Fett gedruckte Texte heben wichtige Passagen oder Bemer-
kungen hervor.
1.3
AUSLIEFERUNG
Alle unsere Rollstühle werden im Werk komplett montiert,
auf ihre Funktionstüchtigkeit und Fehlerfreiheit geprüft und
von geschulten Mitarbeitern des Versands in Spezialkar-
tons transportsicher verpackt.
SPEDITION
EMPFANGNAHME
Aus Haftungsgründen müssen Sie den Rollstuhl SOFORT
nach Erhalt und NOCH IM BEISEIN des Überbringers (der
Spedition) auf mögliche Schäden durch den Transport
überprüfen. Der Spediteur ist verpflichtet zu warten.
2007/47/EWG
und
EMPFANGSBESTÄTIGUNG
Unterschreiben Sie die Empfangsbestätigung erst nach
sorgfältiger Überprüfung auf Schadensfreiheit.
Im Schadensfall vermerken Sie auf der Empfangsbestä-
tigung, dass Sie den Rollstuhl schadhaft in Empfang ge-
nommen haben.
TRANSPORTSCHADEN
Im Schadensfall verfahren Sie bitte wie folgt:
Verspätet gemeldete Schäden können nach gültiger
Rechtslage weder uns noch der Spedition gegenüber gel-
tend gemacht werden!
1.4
§ 33 Abs. 1, Satz 3, SGB V regelt das Thema „Wartung,
Instandsetzung und Ersatzbeschaffung" als in der Zu-
ständigkeit des Kostenträgers liegend. Lassen Sie - nach
vorheriger Absprache mit Ihrem Kostenträger - regelmä-
ßig alle sicherheitsrelevanten Inspektionen, Instandset-
zungsmaßnahmen und ggf. Reparaturen durchführen,
um das Hilfsmittel betriebstauglich zu erhalten.
Bei allen Arbeiten an beweglichen und/oder rotierenden
Teilen besteht QUETSCHGEFAHR für Finger und andere
Körperteile.
Nur die regelmäßige Wartung aller sicherheitsrelevanten
Teile am Rollstuhl durch eine qualifizierte Reha-Werk-
statt schützt vor Schaden und erhält unsere Herstellerge-
währleistung aufrecht.
Für alle Service- und Wartungsarbeiten dürfen aus-
schließlich Originalersatzteile verwendet werden.

EMPFANG

HINWEIS
HINWEIS
HINWEIS
verfassen Sie ein kurzes Schadensprotokoll bzw.
eine Tatbestandsaufnahme, nach Möglichkeit mit
aussagekräftigen Fotos,
lassen sie sich die Personalien des Überbringers
geben (Führerschein etc.),
informieren Sie uns umgehend.
HINWEIS

SERVICE UND WARTUNG

LESEN
ACHTUNG
ACHTUNG
ACHTUNG
Serviceheft
5

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