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Nachprüfanweisungen Für Den Roadster - Ozone roadster Bedienungsanleitung

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Nachprüfanweisungen für den Roadster
Diese sind bindend für Deutschland und Österreich.
Für alle anderen Länder wird ihre Einhaltung von Ozone dringend empfohlen.
Nachprüfintervalle
Das erste Nachprüfintervall beträgt 30 Monate ab dem Datum der Stückprüfung. Jedes
folgende Nachprüfintervall beträgt 24 Monate ab dem Datum der letzten Nachprüfung.
Eine Verkürzung des nächsten Nachprüfintervalles liegt im Einzelfall im Ermessen des
Prüfers.
Personelle Voraussetzungen für die Nachprüfung ausschliesslich persönlich
und einsitzig genutzter Gleitsegel.
· Luftfahrerschein, Sonderpilotenschein oder als gleichwertig anerkannte ausländische
Lizenz.
· eine ausreichende, typenbezogene Einweisung beim Hersteller oder in einem
Fachbetrieb, der für die Nachprüfung des betreffenden Gleitsegeltyps zugelassen ist.
Diese Einweisung ist jährlich zu verlängern.
· Hinweis: Die Gültigkeit der Nachprüfung für ausschliesslich persönlich und einsitzig
genutzte Gleitsegel erlischt, sobald das Gleitsegel von Dritten genutzt wird, das heisst
z.B. beim Verkauf.
Personelle Voraussetzungen für die Nachprüfung von von Dritten genutzten
Gleitsegeln und für Doppelsitzer gemäss LuftPersV §106 5.b
· Luftfahrerschein, Sonderpilotenschein oder als gleichwertig anerkannte ausländische
Lizenz.
· Eine Berufsausbildung auf einem für die Prüfertätigkeit förderlichen Fachgebiet.
· Eine berufliche Tätigkeit von 2 Jahren bei der Herstellung oder Instandhaltung von
Gleitsegeln, davon mindestens 6 Monate innerhalb der letzten 24 Monate.
· eine ausreichende, mindestens zweiwöchige Einschulung im Betrieb des Herstellers
und eine typenbezogene Einweisung die jährlich zu verlängern ist.
Technische Voraussetzungen / Voraussetzungen an Prüfmittel und Material.
· Textiluhr nach Kretschmer.
· Vorrichtung zur Überprüfung der Leinenfestigkeit, die es erlaubt die Reissfestigkeit
von Gleitsegelleinen in voller Länge zu ermitteln.
· Nähmaschine, die geeignet ist zum Nähen von Gleitsegelleinen aller verwendeten
Durchmesser.
· Präzisionsfederwaage mit Messbereich von ca. 0-30 kp zur Ermittlung der Dehnungs-
und Rückstellwerte von Gleitsegelleinen.
· Messvorrichtung zur Messung und Dokumentation der Längenmessung von
Gleitsegelleinen unter 5 kp Zug und Stahlmassband nach ISO.
· Vorrichtung zur Ermittlung der Reissfestigkeit von Tuch nach TS-108 Norm.
· Sollten Reparaturen notwendig sein: weitere, entsprechend dem verwendeten
Material und Nahtbild erforderliche Nähmaschinen
· Alle zu verwenden Originalmaterialien, so wie sie vom Gleitsegel-Hersteller spezifiziert
sind.
Notwendige Unterlagen
· Luftsportgeräte-Kennblatt.
· Stückprüfprotokoll.
· Vorangegangene Nachprüfprotokolle falls bereits vorhanden.
· Wartungs- und Kalibrierungsunterlagen der Messgeräte.
· Lufttüchtigkeitsanweisungen bzw. Sicherheitsmitteilungen des Herstellers für das
betreffende Gleitsegel sofern solche existieren.
· Gültige Einweisungsbestätigung des Herstellers oder vom Hersteller autorisierten
Fachbetrieb.
· Formular des Herstellers um die Nachprüfung zu protokollieren.
· Leinenmessblatt zur Dokumentation der Soll-, Ist- und Differenzwerte der
Leinenlängen.
· Der Prüfer muss sich vor Durchführung der Nachprüfung beim Hersteller informieren,
ob neue Erkenntnisse vorliegen, die bei der Prüfung des betreffenden Gleitsegeltyps
zu berücksichtigen sind.
Identifizierung des Gerätes
· Das Gleitsegel wird an Hand der Musterzulassungs- bzw. Gütesiegelplakette und des
Typenschildes identifiziert
· Typenschild und Prüfplaketten sind auf Korrektheit, Vollständigkeit und Lesbarkeit zu
überprüfen
Sichtkontrolle der Kappe
· Obersegel, Untersegel, Eintritts- und Austrittskante, Zellzwischenwände, Nähte
Leinenloops werden auf Risse, Scheuerstellen, Dehnung, Beschädigung der
Beschichtung, sachgemässe Ausführung von eventuellen Reparaturen und sonstige
Auffälligkeiten untersucht.
· Eventuell notwendige Reparaturen sind nur mit den Originalmaterialien nach
Anweisung des Herstellers durchzuführen.
Sichtkontrolle der Leinen
· Sämtliche Leinen sind auf Beschädigungen zu untersuchen. Dies betrifft z.B.
Beschädigungen der Nähte oder des Mantels, Risse, Knicke, Scheuerstellen,
Kernaustritte, Verdickungen usw.
· Beschädigte Leinen sind durch Originalmaterial (Leine und Faden) in identischer
Verarbeitung zu ersetzen.
Sichtkontrolle der Verbindungsteile
· Die Tragegurte sind auf Beschädigungen zu untersuchen. Dies betrifft z.B.
Beschädigungen der Nähte oder Risse, Knicke, Scheuerstellen usw. Die
Leinenschlösser sind auf Beschädigungen zu überprüfen und es ist zu kontrollieren,
ob sie fest geschlossen sind.
· Die Länge der Tragegurte (nicht beschleunigt und voll beschleunigt) ist unter 5daN
Last zu vermessen. Toleranzwert: +/-5mm
· Beschädigte Leinenschlösser müssen ersetzt werden. Beschädigte Tragegurte
müssen ersetzt oder nach Anweisung des Herstellers repariert werden.
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