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Nachprüfanweisungen Für Den Vulcan; Nachprüfintervalle; Voraussetzungen - Ozone vulcan Betriebshandbuch

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Nachprüfanweisungen für den Vulcan
Diese sind bindend für Deutschland und Österreich.
Für alle anderen Länder wird ihre Einhaltung von Ozone dringend
empfohlen.
Nachprüfintervalle
Das erste Nachprüfintervall beträgt 30 Monate ab dem Datum der
Stückprüfung. Jedes folgende Nachprüfintervall beträgt 24 Monate
ab dem Datum der letzten Nachprüfung. Eine Verkürzung des näch -
sten Nachprüfintervalles liegt im Einzelfall im Ermessen des Prüfers.

Voraussetzungen

Personelle Voraussetzungen für die Nachprüfung auss -
chliesslich persönlich und einsitzig genutzter Gleitsegel.
·
Luftfahrerschein, Sonderpilotenschein oder als gleichwertig
anerkannte ausländische Lizenz.
·
eine ausreichende, typenbezogene Einweisung beim Hersteller
oder in einem Fachbetrieb, der für die Nachprüfung des betref-
fenden Gleitsegeltyps zugelassen ist.
jährlich zu verlängern.
·
Hinweis: Die Gültigkeit der Nachprüfung für ausschliesslich per -
sönlich und einsitzig genutzte Gleitsegel erlischt, sobald das
Gleitsegel von Dritten genutzt wird, das heisst z.B. beim Verkauf.
Personelle Voraussetzungen für die Nachprüfung von von
Dritten genutzten Gleitsegeln und für Doppelsitzer gemäß
LuftPersV §106 5.b
·
Luftfahrerschein, Sonderpilotenschein oder als gleichwertig
anerkannte ausländische Lizenz.
·
Eine Berufsausbildung auf einem für die Prüfertätigkeit förder -
lichen Fachgebiet.
·
Eine berufliche Tätigkeit von 2 Jahren bei der Herstellung oder
Instandhaltung von Gleitsegeln, davon mindestens 6 Monate
innerhalb der letzten 24 Monate.
·
eine ausreichende, mindestens zweiwöchige Einschulung im
Betrieb des Herstellers und eine typenbezogene Einweisung die
jährlich zu verlängern ist.
Technische
Voraussetzungen
Prüfmittel und Material.
Diese Einweisung ist
/
Voraussetzungen
an
·
Textiluhr nach Kretschmer.
·
Vorrichtung zur Überprüfung der Leinenfestigkeit, die es erlaubt
die Reißfestigkeit von Gleitsegelleinen in voller Länge zu ermit-
teln.
·
Nähmaschine, die geeignet ist zum Nähen von Gleitsegelleinen
aller verwendeten Durchmesser.
·
Präzisionsfederwaage mit Messbereich von ca. 0-30 kp zur
Ermittlung
der
Dehnungs-
Gleitsegelleinen.
·
Messvorrichtung
zur
Längenmessung von Gleitsegelleinen unter 5 kp Zug und
Stahlmassband nach ISO.
·
Vorrichtung zur Ermittlung der Reißfestigkeit von Tuch nach TS-
108 Norm.
·
Sollten Reparaturen notwendig sein: weitere, entsprechend dem
verwendeten Material und Nahtbild erforderliche Nähmaschinen
·
Alle zu verwenden Originalmaterialien, so wie sie vom Gleitsegel-
Hersteller spezifiziert sind.
Notwendige Unterlagen
·
Luftsportgeräte-Kennblatt.
·
Stückprüfprotokoll.
·
vorangegangene Nachprüfprotokolle falls bereits vorhanden.
·
Wartungs- und Kalibrierungsunterlagen der Messgeräte.
·
Lufttüchtigkeitsanweisungen bzw. Sicherheitsmitteilungen des
Herstellers
für
das
existieren.
·
gültige Einweisungsbestätigung des Herstellers oder vom
Hersteller autorisierten Fachbetrieb.
·
Formular des Herstellers um die Nachprüfung zu protokollieren.
·
Leinenmessblatt
zur
Differenzwerte der Leinenlängen.
·
Der Prüfer muss sich vor Durchführung der Nachprüfung beim
Hersteller informieren, ob neue Erkenntnisse vorliegen, die bei
der Prüfung des betreffenden Gleitsegeltyps zu berücksichtigen
sind.
Prüfschritte
Identifizierung des Gerätes
·
Das Gleitsegel wird an Hand der Musterzulassungs- bzw.
Gütesiegelplakette und des Typenschildes identifiziert
55
und
Rückstellwerte
Messung
und
Dokumentation
betreffende
Gleitsegel
sofern
Dokumentation
der
Soll-,
von
der
solche
Ist-
und

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