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Nachprüfanweisungen Für Den Viper - Ozone Viper 2 Betriebs-Handbuch

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Nachprüfanweisungen für den Viper 2
Diese sind bindend für Deutschland und Österreich.
Für alle anderen Länder wird ihre Einhaltung von Ozone dringend empfohlen.
Nachprüfintervalle
Das erste Nachprüfintervall beträgt 30 Monate ab dem Datum der Stückprü-
fung. Jedes folgende Nachprüfintervall beträgt 24 Monate ab dem Datum der
letzten Nachprüfung. Eine Verkürzung des nächsten Nachprüfintervalles liegt
im Einzelfall im Ermessen des Prüfers.
Personelle Voraussetzungen für die Nachprüfung ausschliesslich
persönlich und einsitzig genutzter Gleitsegel.
Luftfahrerschein, Sonderpilotenschein oder als gleichwertig anerkannte
ausländische Lizenz.
eine ausreichende, typenbezogene Einweisung beim Hersteller oder in
einem Fachbetrieb, der für die Nachprüfung des betreffenden Gleitseg-
eltyps zugelassen ist. Diese Einweisung ist jährlich zu verlängern.
Hinweis: Die Gültigkeit der Nachprüfung für ausschliesslich persönlich
und einsitzig genutzte Gleitsegel erlischt, sobald das Gleitsegel von
Dritten genutzt wird, das heisst z.B. beim Verkauf.
Personelle Voraussetzungen für die Nachprüfung von von Dritten ge-
nutzten Gleitsegeln und für Doppelsitzer gemäss LuftPersV §106 5.b
Luftfahrerschein, Sonderpilotenschein oder als gleichwertig anerkannte
ausländische Lizenz.
Eine Berufsausbildung auf einem für die Prüfertätigkeit förderlichen
Fachgebiet.
Eine berufliche Tätigkeit von 2 Jahren bei der Herstellung oder Instand-
haltung von Gleitsegeln, davon mindestens 6 Monate innerhalb der
letzten 24 Monate.
eine ausreichende, mindestens zweiwöchige Einschulung im Betrieb
des Herstellers und eine typenbezogene Einweisung die jährlich zu
verlängern ist.
Technische Voraussetzungen / Voraussetzungen an Prüfmittel und
Material.
Textiluhr nach Kretschmer.
Vorrichtung zur Überprüfung der Leinenfestigkeit, die es erlaubt die
Reissfestigkeit von Gleitsegelleinen in voller Länge zu ermitteln.
Nähmaschine, die geeignet ist zum Nähen von Gleitsegelleinen aller
verwendeten Durchmesser.
Präzisionsfederwaage mit Messbereich von ca. 0-30 kp zur Ermittlung
der Dehnungs- und Rückstellwerte von Gleitsegelleinen.
Messvorrichtung zur Messung und Dokumentation der Längenmessung
von Gleitsegelleinen unter 5 kp Zug und Stahlmassband nach ISO.
Vorrichtung zur Ermittlung der Reissfestigkeit von Tuch nach TS-108
Norm.
Sollten Reparaturen notwendig sein: weitere, entsprechend dem ver-
wendeten Material und Nahtbild erforderliche Nähmaschinen
Alle zu verwenden Originalmaterialien, so wie sie vom Gleitsegel-Her-
steller spezifiziert sind.
Notwendige Unterlagen
Luftsportgeräte-Kennblatt.
Stückprüfprotokoll.
vorangegangene Nachprüfprotokolle falls bereits vorhanden.
Wartungs- und Kalibrierungsunterlagen der Messgeräte.
Lufttüchtigkeitsanweisungen bzw. Sicherheitsmitteilungen des Herstell-
ers für das betreffende Gleitsegel sofern solche existieren.
gültige Einweisungsbestätigung des Herstellers oder vom Hersteller
autorisierten Fachbetrieb.
Formular des Herstellers um die Nachprüfung zu protokollieren.
Leinenmessblatt zur Dokumentation der Soll-, Ist- und Differenzwerte
der Leinenlängen.
Der Prüfer muss sich vor Durchführung der Nachprüfung beim Her-
steller informieren, ob neue Erkenntnisse vorliegen, die bei der Prüfung
des betreffenden Gleitsegeltyps zu berücksichtigen sind.
Identifizierung des Gerätes
Das Gleitsegel wird an Hand der Musterzulassungs- bzw. Gütesiegelpla-
kette und des Typenschildes identifiziert
Typenschild und Prüfplaketten sind auf Korrektheit, Vollständigkeit und
Lesbarkeit zu überprüfen
Sichtkontrolle der Kappe
Obersegel, Untersegel, Eintritts- und Austrittskante, Zellzwischen-
wände, Nähte Leinenloops werden auf Risse, Scheuerstellen, Dehnung,
Beschädigung der Beschichtung, sachgemässe Ausführung von eventu-
ellen Reparaturen und sonstige Auffälligkeiten untersucht.
Eventuell notwendige Reparaturen sind nur mit den Originalmaterialien
nach Anweisung des Herstellers durchzuführen.
Sichtkontrolle der Leinen
Sämtliche Leinen sind auf Beschädigungen zu untersuchen. Dies betrifft
z.B. Beschädigungen der Nähte oder des Mantels, Risse, Knicke, Sch-
euerstellen, Kernaustritte, Verdickungen usw.
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