Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken
Inhaltsverzeichnis

Werbung

Nachprüfanweisungen
Diese sind bindend für Deutschland und Österreich.
Für alle anderen Länder wird ihre Einhaltung von Ozone dringend empfohlen.
Nachprüfintervalle
Das erste Nachprüfintervall beträgt 24 Monate oder 100 Flugstunden, je
nachdem welches Ereignis zuerst eintrifft, und das ab dem Datum der
Stückprüfung, bzw. dem Datum des ersten Flugbetriebes. Jedes folgende
Nachprüfintervall beträgt wiederum 24 Monate bzw. 100 Flugstunden ab
dem Datum der letzten Nachprüfung. Eine Verkürzung des nächsten Nach-
prüfintervalls liegt im Einzelfall im Ermessen des Prüfers.
Personelle Voraussetzungen für die Nachprüfung auss-
chließlich persönlich und einsitzig genutzter Gleitsegel
Luftfahrerschein, Sonderpilotenschein oder als gleichwertig anerkannte
ausländische Lizenz.
eine ausreichende, typenbezogene Einweisung beim Hersteller oder in
einem Fachbetrieb, der für die Nachprüfung des betreffenden Gleit-
segeltyps zugelassen ist. Diese Einweisung ist jährlich zu verlängern.
Hinweis: Die Gültigkeit der Nachprüfung für ausschließlich persönlich
und einsitzig genutzte Gleitsegel erlischt, sobald das Gleitsegel von
Dritten genutzt wird, das heißt z.B. beim Verkauf.
Personelle Voraussetzungen für die Nachprüfung von Drit-
ten genutzten Gleitsegeln und für Doppelsitzer gemäß Luft-
PersV §106 5.b
Luftfahrerschein, Sonderpilotenschein oder als gleichwertig anerkannte
ausländische Lizenz.
Eine Berufsausbildung auf einem für die Prüfertätigkeit förderlichen
Fachgebiet.
Eine berufliche Tätigkeit von 2 Jahren bei der Herstellung oder Instand-
haltung von Gleitsegeln, davon mindestens 6 Monate innerhalb der
letzten 24 Monate.
Eine ausreichende, mindestens zweiwöchige Einschulung im Betrieb
des Herstellers und eine typenbezogene Einweisung die jährlich zu
verlängern ist.
Technische Voraussetzungen / Voraussetzungen an Prüf-
mittel und Material
Textiluhr nach Kretschmer.
Vorrichtung zur Überprüfung der Leinenfestigkeit, die es erlaubt die
Reißfestigkeit von Gleitsegelleinen in voller Länge zu ermitteln.
Nähmaschine, die geeignet ist zum Nähen von Gleitsegelleinen aller
verwendeten Durchmesser.
Präzisionsfederwaage mit Messbereich von ca. 0-30 kp (Kilopond) zur
Ermittlung der Dehnungs- und Rückstellwerte von Gleitsegelleinen.
Messvorrichtung zur Messung und Dokumentation der Längenmes-
sung von Gleitsegelleinen unter 5 kp Zug und Stahlmaßband nach ISO.
(Minestanforderung).
Vorrichtung zur Ermittlung der Reißfestigkeit von Tuch nach B.M.A.A.
(Approved Patent No. GB 2270768 Clive Bettes Sales).
Sollten Reparaturen notwendig sein: weitere, entsprechend dem ver-
wendeten Material und Nahtbild erforderliche Nähmaschinen
Alle Originalmaterialien, so wie sie vom Gleitsegel-Hersteller spezifiziert
sind.
Notwendige Unterlagen
Luftsportgeräte-Kennblatt
Stückprüfprotokoll
Vorangegangene Nachprüfprotokolle falls bereits vorhanden
Wartungs- und Kalibrierungsunterlagen der Messgeräte
Lufttüchtigkeitsanweisungen bzw. Sicherheitsmitteilungen des Herstell-
ers für das betreffende Gleitsegel sofern solche existieren
Gültige Einweisungsbestätigung des Herstellers oder vom Hersteller
autorisierten Fachbetrieb
Leinenmessblatt zur Dokumentation der Soll-, Ist- und Differenzwerte
der Leinenlängen
Der Prüfer muss sich vor Durchführung der Nachprüfung beim Her-
steller informieren, ob neue Erkenntnisse vorliegen, die bei der Prüfung
des betreffenden Gleitsegeltyps zu berücksichtigen sind
Identifizierung des Gerätes
Das Gleitsegel wird an Hand der Musterzulassungs- bzw. des Typen-
schildes identifiziert
Typenschild und Prüfplaketten sind auf Korrektheit, Vollständigkeit und
Lesbarkeit zu überprüfen.
22
Sichtkontrolle der Kappe
Obersegel, Untersegel, Eintritts- und Austrittskante, Zellzwischenwän-
de, Nähte und Leinenloops werden auf Risse, Scheuerstellen, Dehnung,
Beschädigung der Beschichtung, sachgemäße Ausführung von eventuel-
len Reparaturen und sonstige Auffälligkeiten untersucht.
Eventuell notwendige Reparaturen sind nur mit den Originalmaterialien
nach Anweisung des Herstellers durchzuführen.
Sichtkontrolle der Leinen
Sämtliche Leinen sind auf Beschädigungen zu untersuchen. Dies bet-
rifft z.B. Beschädigungen der Nähte oder des Mantels, Risse, Knicke,
Scheuerstellen, Kernaustritte, Verdickungen usw.
Beschädigte Leinen sind durch Originalmaterial (Leine und Faden) in
identischer Verarbeitung zu ersetzen.
Sichtkontrolle der Verbindungsteile
Die Tragegurte sind auf Beschädigungen zu untersuchen. Dies betrifft
z.B. Beschädigungen der Nähte oder Risse, Knicke, Scheuerstellen usw.
Die Leinenschlösser sind auf Beschädigungen zu überprüfen und es ist
zu kontrollieren, ob sie fest geschlossen sind.
Die Länge der Tragegurte (nicht beschleunigt und voll beschleunigt) ist
unter 5daN Last zu vermessen. Toleranzwert: +/-5 mm
Beschädigte Leinenschlösser müssen ersetzt werden. Beschädigte
Tragegurte müssen ersetzt oder nach Anweisung des Herstellers repa-
riert werden.
Vermessung der Leinenlängen
Diese erfolgt unter 5daN Last nach Anweisung des Herstellers. Toleranzwert
+/-10 mm darüber hinausgehende Toleranzen sind im Einzelfall nach Ermes-
sen des Prüfers zulässig.
Kontrolle der Dehnung und Rückstellung der Leinen
Diese ist besonders bei Dyneema Leinen anzuraten. Sie erfolgt unter 20 daN
Last nach Anweisung des Herstellers. Maximal zulässiger Rückstellwert ist +
10 mm, darüber hinausgehende Toleranzen sind im Einzelfall nach Ermessen
des Prüfers zulässig.
Kontrolle der Leinenfestigkeit
Bei Aramidleinen wird je eine mittlere A Stammleine, Mittelleine und Galeri-
eleine und je eine B und C Stammleine so lange belastet, bis sie reißt. Die
dabei erreichte Last wird ermittelt. Danach werden diese Leinen durch neue
ersetzt. Sind die Mittelleinen und Galerieleinen aus Dyneema, dann muss
unbedingt auch eine Dehnungsmessung dieser Leinen durchgeführt werden.
(Bei 4Leinern und in speziellen Fällen kann die Prüfung der D-Ebene notwen-
dig sein).
Kontrolle der Kappenfestigkeit
Die Prüfung der Kappenfestigkeit wird mit dem Bettsometer (B.M.A.A. Ap-
proved Patent No. GB 2270768 Clive Bettes Sales) vorgenommen. Bei dieser
Prüfung wird in das Obersegel im Bereich der Eintrittskante ein nadeldickes
Loch gestoßen und das Tuch auf seine Weiterreißfestigkeit hin überprüft.
Der Grenzwert der Messung wird auf 600 g und eine Risslänge von < 5 mm
festgelegt. Der genaue Prüfablauf ist durch die Bedienungsanleitung des Bet-
tsometers vorgegeben. Dies ist ein Testverfahren, welches das Tuch nicht
beschädigt.
Kontrolle der Luftdurchlässigkeit
Erfolgt nach Herstelleranweisung mit der Kretschmer Textiluhr. Der Grenzw-
ert beträgt 15 Sek.
Sichtkontrolle von Trimmung und Einstellung
Im Normalfall besteht bei Einhaltung der oben angegebenen Toleranzw-
erte +/- 10 mm kein Grund, die Trimmung oder Einstellung zu ändern. Im
Einzelfall liegt es jedoch im Ermessen des Prüfers eine Trimm-Korrektur
vorzunehmen.
Checkflug
Im Normalfall ist bei Befolgen der vorliegenden Verfahrenseinweisungen
kein Checkflug erforderlich. Sollten besondere Umstände vorliegen, liegt es
im Ermessen des Prüfers einen Checkflug vorzunehmen. Hierbei sind die
Anweisungen des Herstellers zu beachten.
Dokumentation
Die jeweiligen Prüfergebnisse, die Beurteilung des Gesamtzustandes des
Gleitsegels, sowie Reparaturen und Korrekturen sind im Prüfprotokoll des
Herstellers festzuhalten. Die Soll-, Ist- und Differenzwerte der Leinenlängen
sind im Leinenmessblatt festzuhalten. Das Prüfprotokoll ist zusammen mit
dem Betriebshandbuch aufzubewahren. Die Durchführung der Nachprüfung
sowie die Fälligkeit zur nächsten Nachprüfung sind mit Datum und Unter-
schrift des Prüfers und dessen Prüfernummer auf oder neben dem Typen-
schild festzuhalten.
23

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis