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Nachprüfanweisungen - Ozone M6 Mantra Anleitung

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Nachprüfanweisungen
Diese sind bindend für Deutschland und Österreich.
Für alle anderen Länder wird ihre Einhaltung von Ozone dringend empfohlen.
Nachprüfintervalle
Das erste Nachprüfintervall beträgt 24 Monate oder 100 Flugstunden, je nachdem
welches Ereignis zuerst eintrifft, und das ab dem Datum der Stückprüfung, bzw. dem
Datum des ersten Flugbetriebes. Jedes folgende Nachprüfintervall beträgt wiederum 24
Monate bzw. 100 Flugstunden ab dem Datum der letzten Nachprüfung. Eine Verkürzung
des nächsten Nachprüfintervalls liegt im Einzelfall im Ermessen des Prüfers.
Personelle
Voraussetzungen
für
die
Nachprüfung
ausschließlich persönlich und einsitzig genutzter Gleitsegel
Luftfahrerschein,
Sonderpilotenschein
oder
als
gleichwertig
ausländische Lizenz.
eine ausreichende, typenbezogene Einweisung beim Hersteller oder in einem
Fachbetrieb, der für die Nachprüfung des betreffenden Gleitsegeltyps zugelassen
ist. Diese Einweisung ist jährlich zu verlängern.
Hinweis: Die Gültigkeit der Nachprüfung für ausschließlich persönlich und einsitzig
genutzte Gleitsegel erlischt, sobald das Gleitsegel von Dritten genutzt wird, das
heißt z.B. beim Verkauf.
Personelle Voraussetzungen für die Nachprüfung von Dritten
genutzten Gleitsegeln und für Doppelsitzer gemäß LuftPersV
§106 5.b
Luftfahrerschein,
Sonderpilotenschein
oder
als
gleichwertig
ausländische Lizenz.
Eine Berufsausbildung auf einem für die Prüfertätigkeit förderlichen Fachgebiet.
Eine berufliche Tätigkeit von 2 Jahren bei der Herstellung oder Instandhaltung von
Gleitsegeln, davon mindestens 6 Monate innerhalb der letzten 24 Monate.
Eine ausreichende, mindestens zweiwöchige Einschulung im Betrieb des
Herstellers und eine typenbezogene Einweisung die jährlich zu verlängern ist.
Technische
Voraussetzungen
/
Voraussetzungen
Prüfmittel und Material
Textiluhr nach Kretschmer.
Vorrichtung zur Überprüfung der Leinenfestigkeit, die es erlaubt die Reißfestigkeit
von Gleitsegelleinen in voller Länge zu ermitteln.
Nähmaschine, die geeignet ist zum Nähen von Gleitsegelleinen aller verwendeten
Durchmesser.
Präzisionsfederwaage mit Messbereich von ca. 0-30 kp (Kilopond) zur Ermittlung
der Dehnungs- und Rückstellwerte von Gleitsegelleinen.
Messvorrichtung zur Messung und Dokumentation der Längenmessung von
Gleitsegelleinen unter 5 kp Zug und Stahlmaßband nach ISO. (Minestanforderung).
Vorrichtung zur Ermittlung der Reißfestigkeit von Tuch nach B.M.A.A. (Approved
Patent No. GB 2270768 Clive Bettes Sales).
Sollten Reparaturen notwendig sein: weitere, entsprechend dem verwendeten
Material und Nahtbild erforderliche Nähmaschinen
anerkannte
Alle Originalmaterialien, so wie sie vom Gleitsegel-Hersteller spezifiziert sind.
Notwendige Unterlagen
Luftsportgeräte-Kennblatt
Stückprüfprotokoll
Vorangegangene Nachprüfprotokolle falls bereits vorhanden
Wartungs- und Kalibrierungsunterlagen der Messgeräte
Lufttüchtigkeitsanweisungen bzw. Sicherheitsmitteilungen des Herstellers für das
betreffende Gleitsegel sofern solche existieren
Gültige Einweisungsbestätigung des Herstellers oder vom Hersteller autorisierten
Fachbetrieb
Leinenmessblatt zur Dokumentation der Soll-, Ist- und Differenzwerte der
anerkannte
Leinenlängen
Der Prüfer muss sich vor Durchführung der Nachprüfung beim Hersteller
informieren, ob neue Erkenntnisse vorliegen, die bei der Prüfung des betreffenden
Gleitsegeltyps zu berücksichtigen sind
Identifizierung des Gerätes
Das Gleitsegel wird an Hand der Musterzulassungs- bzw. des Typenschildes
identifiziert
Typenschild und Prüfplaketten sind auf Korrektheit, Vollständigkeit und Lesbarkeit
zu überprüfen.
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an
Sichtkontrolle der Kappe
Obersegel, Untersegel, Eintritts- und Austrittskante, Zellzwischenwände, Nähte
und Leinenloops werden auf Risse, Scheuerstellen, Dehnung, Beschädigung
der Beschichtung, sachgemäße Ausführung von eventuellen Reparaturen und
sonstige Auffälligkeiten untersucht.
Eventuell notwendige Reparaturen sind nur mit den Originalmaterialien nach
Anweisung des Herstellers durchzuführen.
Sichtkontrolle der Leinen
Sämtliche Leinen sind auf Beschädigungen zu untersuchen. Dies betrifft z.B.
Beschädigungen der Nähte oder des Mantels, Risse, Knicke, Scheuerstellen,
Kernaustritte, Verdickungen usw.
Beschädigte Leinen sind durch Originalmaterial (Leine und Faden) in identischer
Verarbeitung zu ersetzen.
Sichtkontrolle der Verbindungsteile
Die Tragegurte sind auf Beschädigungen zu untersuchen. Dies betrifft z.B.
Beschädigungen der Nähte oder Risse, Knicke, Scheuerstellen usw. Die
Leinenschlösser sind auf Beschädigungen zu überprüfen und es ist zu kontrollieren,
ob sie fest geschlossen sind.
Die Länge der Tragegurte (nicht beschleunigt und voll beschleunigt) ist unter 5daN
Last zu vermessen. Toleranzwert: +/-5 mm
Beschädigte Leinenschlösser müssen ersetzt werden. Beschädigte Tragegurte
müssen ersetzt oder nach Anweisung des Herstellers repariert werden.
Vermessung der Leinenlängen
Diese erfolgt unter 5daN Last nach Anweisung des Herstellers. Toleranzwert +/-10
mm darüber hinausgehende Toleranzen sind im Einzelfall nach Ermessen des Prüfers
zulässig.
Kontrolle der Dehnung und Rückstellung der Leinen
Diese ist besonders bei Dyneema Leinen anzuraten. Sie erfolgt unter 20 daN Last nach
Anweisung des Herstellers. Maximal zulässiger Rückstellwert ist + 10 mm, darüber
hinausgehende Toleranzen sind im Einzelfall nach Ermessen des Prüfers zulässig.
Kontrolle der Leinenfestigkeit
Bei Aramidleinen wird je eine mittlere A Stammleine, Mittelleine und Galerieleine und je
eine B und C Stammleine so lange belastet, bis sie reißt. Die dabei erreichte Last wird
ermittelt. Danach werden diese Leinen durch neue ersetzt. Sind die Mittelleinen und
Galerieleinen aus Dyneema, dann muss unbedingt auch eine Dehnungsmessung dieser
Leinen durchgeführt werden.
(Bei 4Leinern und in speziellen Fällen kann die Prüfung der D-Ebene notwendig sein).
Kontrolle der Kappenfestigkeit
Die Prüfung der Kappenfestigkeit wird mit dem Bettsometer (B.M.A.A. Approved
Patent No. GB 2270768 Clive Bettes Sales) vorgenommen. Bei dieser Prüfung wird in
das Obersegel im Bereich der Eintrittskante ein nadeldickes Loch gestoßen und das
Tuch auf seine Weiterreißfestigkeit hin überprüft. Der Grenzwert der Messung wird auf
600 g und eine Risslänge von < 5 mm festgelegt. Der genaue Prüfablauf ist durch die
Bedienungsanleitung des Bettsometers vorgegeben. Dies ist ein Testverfahren, welches
das Tuch nicht beschädigt.
Kontrolle der Luftdurchlässigkeit
Erfolgt nach Herstelleranweisung mit der Kretschmer Textiluhr. Der Grenzwert beträgt
15 Sek.
Sichtkontrolle von Trimmung und Einstellung
Im Normalfall besteht bei Einhaltung der oben angegebenen Toleranzwerte +/- 10 mm
kein Grund, die Trimmung oder Einstellung zu ändern. Im Einzelfall liegt es jedoch im
Ermessen des Prüfers eine Trimm-Korrektur vorzunehmen.
Checkflug
Im Normalfall ist bei Befolgen der vorliegenden Verfahrenseinweisungen kein Checkflug
erforderlich. Sollten besondere Umstände vorliegen, liegt es im Ermessen des Prüfers
einen Checkflug vorzunehmen. Hierbei sind die Anweisungen des Herstellers zu
beachten.
Dokumentation
Die jeweiligen Prüfergebnisse, die Beurteilung des Gesamtzustandes des Gleitsegels,
sowie Reparaturen und Korrekturen sind im Prüfprotokoll des Herstellers festzuhalten.
Die Soll-, Ist- und Differenzwerte der Leinenlängen sind im Leinenmessblatt festzuhalten.
Das Prüfprotokoll ist zusammen mit dem Betriebshandbuch aufzubewahren. Die
Durchführung der Nachprüfung sowie die Fälligkeit zur nächsten Nachprüfung sind mit
Datum und Unterschrift des Prüfers und dessen Prüfernummer auf oder neben dem
Typenschild festzuhalten.
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